(ots) - Das Bundeskabinett hat heute die von der
Bundesministerin fĂŒr Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung ĂŒber
zwingende Arbeitsbedingungen fĂŒr Aus- und
Weiterbildungsdienstleistungen beschlossen. Dazu erklÀrt der
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Max Straubinger:
"Die Union steht fĂŒr faire Löhne in Deutschland. Gute Arbeit muss
ordentlich bezahlt werden. Es ist Aufgabe der Tarifpartner, die
Lohnhöhe festzulegen, die dann bundesweit fĂŒr allgemeinverbindlich
erklÀrt wird. Tarifliche Branchenmindestlöhne sind unsere Strategie
gegen LohndrĂŒckerei der BeschĂ€ftigten und gegen ruinöse
wettbewerbsverzerrende Lohnkonkurrenz rechtschaffender Betriebe.
Bereits heute profitieren vier Millionen BeschÀftigte in elf Branchen
davon. All diese Mindestlöhne sind in der Regierungszeit von CDU und
CSU auf den Weg gebracht worden. Der Mindestlohn in der Aus- und
Weiterbildungsbranche liefert ein weiteres Argument gegen einen
einheitlichen gesetzlichen, von der Politik bestimmten Mindestlohn.
Der Mindestlohn-Tarifvertrag in der Aus- und Weiterbildungsbranche
mit ihren rund 29.000 BeschÀftigten tritt mit Wirkung zum 1. August
2012 in Kraft und gilt zunÀchst ein Jahr. Der Mindestlohn betrÀgt
12,60 Euro fĂŒr Westdeutschland und Berlin und 11,25 Euro fĂŒr
Ostdeutschland. Die CSU will die Regelungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fĂŒr weitere Branchen öffnen. Dazu
sollen die gesetzlichen Bedingungen fĂŒr
AllgemeinverbindlichkeitserklÀrungen erleichtert werden. Auf eine
entsprechende ĂberprĂŒfung hat sich die Arbeitsgruppe der
CDU/CSU-Fraktion zur Regelung einer allgemein verbindlichen
Lohnuntergrenze Ende April 2012 verstÀndigt."
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