PresseKat - Trotz Wartezeit - private Krankenversicherung leistet auch sofort

Trotz Wartezeit - private Krankenversicherung leistet auch sofort

ID: 66693

- Beim Eintritt oder Wechsel in die private Krankenversicherung gibt es allgemeine und besondere Wartezeiten
- Sie gelten aber nicht bei Unfällen oder wenn man seine Krankenversicherung nahtlos wechselt

(firmenpresse) -

Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen sofort ärztliche Leistungen beanspruchen, auch wenn grundsätzlich Wartezeiten gelten. Diese entfallen beispielsweise bei einem Unfall oder wenn jemand den Versicherer wechselt und dabei keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.

Generell wird zwischen einer „allgemeinen" und einer „besonderen“ Wartezeit unterschieden. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besondere Wartezeit von acht Monaten betrifft nur Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie.

Auf eine ärztliche Versorgung im Notfall muss aber niemand verzichten. „Die allgemeine Wartezeit entfällt generell bei Unfällen“, erklärt Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der privaten Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG). Allerdings muss der Vertrag zum Unfallzeitpunkt bereits abgeschlossen sein.

Bei einem Wechsel der Versicherung ist deshalb ein nahtloser Übergang wichtig, um Wartezeiten zu vermeiden und einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Dabei wird bei gesetzlich Versicherten, die in die private Krankenversicherung wechseln, die gesetzliche Krankenversicherung als Vorversicherung anerkannt; gleiches gilt, wenn man lückenlos von einem privaten Krankenversicherer zum neuen Unternehmen wechselt.

Pflegeversicherung und Wartezeit
In der Pflegeversicherung gilt – gesetzlich wie privat – eine Wartezeit von zwei Jahren, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Bei einem nahtlosen Übergang von einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung werden jedoch die Vorversicherungszeiten angerechnet.



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Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007 erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus. Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.



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Datum: 04.12.2008 - 09:00 Uhr
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