Fall ERGO/Münchner Rück: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Clemens Vedder ein: "Kein hinreichender Tatverdacht"
(ots) -
Schadenersatzklage wegen Rufschädigung in Höhe von 1 Mrd. Euro in
Vorbereitung
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat das Ermittlungsverfahren
gegen den CEO der Goldsmith Group, Clemens Vedder, wegen des
Verdachts der versuchten Erpressung eingestellt. Strafanzeige hatte
ERGO erstattet. Die Staatsanwaltschaft stellte nach ausführlicher
Prüfung fest, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht ergeben
hat.
Damit ist das durchsichtige Ablenkungsmanöver der Verantwortlichen
bei ERGO/Münchner Rück gescheitert. Die Verantwortung werden sie
jetzt auch in concreto zu tragen haben. Im Übrigen sollten Vorstand
und Aufsichtsrat der Münchner Rück/ERGO-Konzern wenigstens jetzt die
offenen Fragen klären und beantworten, denen sie sich vorübergehend
mit dieser Strafanzeige entzogen zu haben meinten.
Ob im Zusammenhang mit der Strafanzeige der Tatbestand der
vorsätzlich falschen Anschuldigung erfüllt wurde, bleibt zu prüfen.
Die von der Goldsmith Group bereits in der Vergangenheit angekündigte
Schadenersatzklage in einer Größenordnung von ca. 1 Mrd. Euro wegen
Rufschädigung wird nunmehr nach eingehender Prüfung der
Ermittlungsakten weiter verfolgt werden.
Pressekontakt:
Ralf-Dieter Brunowsky
BrunoMedia GmbH, Köln
Tel.: 0170 462 1440
brunowsky(at)brunomedia.de
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Datum: 08.06.2012 - 09:51 Uhr
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