(ots) - Die RAG ist nach längeren Verhandlungen mit 
dem Landesverband der Bergbaubetroffenen im Saarland e.V. bereit, 
Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe an die Bergbaubetroffenen zu
zahlen.
   Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 25.05.2012 zwischen der 
RAG und dem LV IGAB unterzeichnet. "Dies ist ein unglaublicher Erfolg
für die Bergbaubetroffenen an der Saar und generell für alle, die 
unter den enormen Auswirkungen der bergbaubedingten Beben gelitten 
haben, die von der RAG bis zum Jahr 2008 verursacht wurden.", so 
Peter Lehnert, Sprecher des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen im
Saarland zur Bedeutung dieser in der Bundesrepublik einmaligen 
Vereinbarung.
   "Die Bergbaubetroffenen sehen diese Entschädigung lediglich als 
kleine Kompensation für die erlittenen Beben an. Sie verdanken dies 
insbesondere dem persönlichen Einsatz des IGAB-Mitgliedes 
Hermann-Josef Löw aus Falscheid und seiner Unterstützung durch die 
Stadt Lebach", stellt Manfred Reiter vom Landesverband fest.
   Der Landesverband hat erreicht, dass die RAG für ca. 17.000 
Haushalte Entschädigungszahlungen leisten wird. "Dass wir dies 
überhaupt erreicht haben, verdanken wir RA Dr. Friedrichs aus Lebach,
der das Verfahren nach Nachbarschaftstrecht durch mehrere Instanzen 
bis zum BGH in Karlsruhe sehr engagiert begleitet hat", so Peter 
Lehnert zur Entwicklung des Rechtsstreites.
   Die Vereinbarung wurde in langwierigen Verhandlungen zwischen dem 
LV und der RAG getroffen. "Damit können viele Bergbaubetroffene mit 
einer Entschädigung rechnen, die vielleicht zu einem kleinen Teil als
Wiedergutmachung für die erlittenen Beben angesehen werden kann", so 
Peter Lehnert weiter. Die RAG hat eine zügige Bearbeitung zugesagt. 
Der Landesverband bietet in den nächsten Tagen entsprechende 
Informationsveranstaltungen über die einzelnen Mitgliedsverbände an. 
Die entsprechenden Formulare, die zur Geltendmachung der Ansprüche 
einzureichen sind, sowie die Erläuterung zum Verfahren werden 
ebenfalls über die IGAB'n angeboten.
   Anspruchsberechtigt aufgrund des Urteils zum § 906 sind Haushalte 
in den Regionen Lebach-Primsweiler-Reisbach-Saarwellingen-Schwalbach-
Diefflen-Nalbach-Piesbach-Bilsdorf-Körprich. "Wichtig ist zu wissen, 
dass jeder Haushalt, der diese Vereinbarung nicht annehmen will, auch
weiterhin auf Basis des § 906 gegen die RAG klagen kann!", erklärt 
Michael Schneider vom Landesverband.
   V. i. S. d. P.
   IGAB Saar, Landesverband der Bergbaubetroffenen im Saarland e.V. 
Der Vorstand
Pressekontakt:
Peter Lehnert 
Tel. 06838 2639
Mobil: 0178 3751949
LV(at)igab-saar.de
http://www.igab-saar.de