PresseKat - Auer Witte Thiel begrüßt BGH Urteil „Energiesparen hat auch bei Mietrecht Priorität"

Auer Witte Thiel begrüßt BGH Urteil „Energiesparen hat auch bei Mietrecht Priorität"

ID: 60508

Auer Witte Thiel „Den Gesamtzusammenhang bei Modernisierung von Immobilien beachten“

München, im Oktober 2008: Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (VIII ZR 275/07) zum Thema Modernisierung von Mietobjekten stärkt die Rechte der Vermieter. So müssen Modernisierungen vom Mieter geduldet werden, wenn mit den Umbauten Energie gespart werden kann. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Modernisierung der Heizanlage, für welche eine Mieterin nicht die Kosten übernehmen wollte, da sie keine persönlichen Energieeinsparungen damit verbunden sah. Der BGH entschied aber aufgrund der allgemeinen Einsparungsmöglichkeit zugunsten der Vermieterin.

(firmenpresse) - Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass es sich bei dem Anschluss der Wohnung der Beklagten an Fernwärmenetz um eine Maßnahme zur Einsparung von Energie handelt, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat, auch dann, wenn diese Modernisierungsmaßnahme nicht zu einer Verringerung des Endenergieverbrauchs bei dem einzelnen Mieter führt. Der BGH argumentierte, dass es allein entscheidend sei, dass es zu einer Ersparnis an Primärenergie gegenüber der Erzeugung von Wärme für Heizung und Warmwasser durch z.B. eine vorhandene Gasetagenheizung kommt. Dieser Begründung stimmt die Kanzlei Auer Witte Thiel voll zu. Auer Witte Thiel bewertet genau wie der BGH den Nutzen einer Energieeinsparung höher, welche nicht nur den Bewohnern, sondern im Gesamtzusammenhang der gesamten Umwelt zu Gute kommt und die Wirtschaftlichkeit des Mietanwesens verbessert.

Die Kanzlei Auer Witte Thiel sieht durchaus die Auswirkungen dieser Entscheidung für die einzelnen Mieter, da solche Modernisierungsmaßnahmen sich auf die Miethöhe auswirken können. Trotzdem plädiert die Kanzlei Auer Witte Thiel dafür, nicht den Gesamtzusammenhang aus den Augen zu verlieren. Schließlich investiere, nach Meinung der Kanzlei Auer Witte Thiel, der Vermieter in die zukünftige Wohnqualität, was auch dem Mieter zu Gute kommt.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Über Auer Witte Thiel

Auer Witte Thiel ist eine wirtschafts- und presserechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei Auer Witte Thiel vertritt seit Jahrzehnten im Bereich Miet-, Immobilien- und Bauchrecht eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und WEGs. Der Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist in München.



PresseKontakt / Agentur:

Auer Witte Thiel
Andreas Thiel
Bayerstraße 27 .
80335 München
Telefon: 089/59 98 97 60
Telefax: 089/550 38 71
E-Mail: kontakt(at)auerwittethiel.de



drucken  als PDF  an Freund senden  McÁdvo.com setzt auf Kooperation mit Anwaltsvereinen Fachanwalt Familienrecht - Online-Rechtsberatung eingeführt - Wirtschaftsmediation, Erbrecht
Bereitgestellt von Benutzer: presseawt
Datum: 03.10.2008 - 14:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 60508
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Thiel
Stadt:

München


Telefon: 089/59 98 97 60

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 3.10.2008

Diese Pressemitteilung wurde bisher 436 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auer Witte Thiel begrüßt BGH Urteil „Energiesparen hat auch bei Mietrecht Priorität""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Auer Witte Thiel (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Auer Witte Thiel