Seminar : „Sachkundige Aufsichtsperson“ für Versammlungsstätten
mit Brandschutztraining (auf Wunsch)
Termin: 20.-22.November 2008 in Köln
Zielgruppe: Betreiber und Veranstalter
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Versammlungsstätte / Veranstaltung
Ziele / Inhalte
Mit der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) NRW in der aktuellen Fassung ab dem 14.11.2006 werden erhöhte Anforderungen an das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
(firmenpresse) - Seminar : „Sachkundige Aufsichtsperson“ für Versammlungsstätten
mit Brandschutztraining (auf Wunsch)
Termin:20.-22.November 2008 in Köln
Zielgruppe: Betreiber und Veranstalter
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Versammlungsstätte / Veranstaltung
Ziele / Inhalte
Mit der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) NRW in der aktuellen Fassung ab dem 14.11.2006 werden erhöhte Anforderungen an das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
- Schutzziele der VersammlungsstättenVO
-Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO
(Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
- Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
- Unfallverhütungsvorschrift BGV C 1
"Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"
- Erkennen von Gefährdungen
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
- Einsatz und Verantwortung von Sachkundigen Aufsichtspersonen
- DIN 15750 - Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik
- Erfahrungsaustausch
Betrieblicher Brandschutz intensiv (auf Wunsch)
Dieser spezielle Schulungsteil, wurde auf Wunsch vieler Unternehmen und Kommunen integriert.
- Theorie rund um den Brandschutz
- praktischer Teil mit Übungen an mobiler Brandsimulationsanlage
mit Handhabung von Feuerlöschern und Löschdecke
Dauer
ca. 18 Unterrichtsstunden an drei Unterrichtstagen, zuzüglich ca. 4 Stunden Brandschutz
Teilnehmerzahl:mindestens 8 bis maximal 20
Erfolgskontrolle/Zertifikat
Es wird ein Fachgespräch oder eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung wird ein schuleigenes Zertifikat an jeden Teilnehmer ausgehändigt.
Preis:520,- Euro – Die Seminare sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Mit einem Bildungsscheck NRW zahlen Sie nur 50% der Seminargebühren.
Muster-Versammlungsstättenverordnung / Versammlungsstättenverordnung NRW,
kurz VStättVO, von 2006
WILLKOMMEN bei der GvWD, Olaf Jastrob
Die GvWD ist spezialisiert auf individuelle Schulungen, Workshops und Beratungen rund um die Versammlungsstättenverordnung und die Optimierung von betrieblichen Abläufen in der Veranstaltungswirtschaft.
Erläuterung zur Versammlungsstättenverordnung:
Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung, aktuelle Fassungen zum Beispiel in NRW vom 14.11.2006 und in Bayern vom 02.11.2007, werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, die Veranstalter und das Personal in Versammlungsstätten gestellt. Eine adäquate Technik und entsprechende rechtskonforme personelle Betreuung für Versammlungsstätten (siehe §38-40 VStättVO) in z.B. Hotels, Restaurants, Betriebskantinen, Bürgerhäusern, Schulen, Gaststätten, Discotheken, Mehrzweckhallen, etc. ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Oberstes Ziel ist dabei die Erreichung einer maximalen und bestmöglichen Sicherheit für die Gäste einer Veranstaltung. Eine gravierende Neuerung ist die Ausnahmeregelung: „Aufsicht führende Person“ z.B. nach VStättVO NRW §40 Abs.5. Ein Zertifikat hierfür gibt es als „Sachkundige Aufsichtsperson“ (GvWD) nach VStättVO und BGV C1.
Die Leistungen im Überblick (für Veranstaltungen und Versammlungsstätten)
I. Seminare zur Versammlungsstättenverordnung (kurz VStättVO):
1. Zertifikats-Seminar „Sachkundige Aufsichtsperson“
nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und BGV C1
2. Führungskräfte-Seminare zur Versammlungsstättenverordnung
3. Informationsseminar: Versammlungsstättenverordnung
4. Vortrag oder Workshop:
„Die Versammlungsstättenverordnung NRW – Haftung, Risiken, Lösungsansätze“
Termine und Preise auf Anfrage !
II. Seminare zu Event-Marketing, Event-Management und PR im Event
Auf Anfrage
Staatliche Förderung:
Die GvWD nimmt den Bildungsscheck des Landes NRW entgegen.
Sie erhalten so eine Ermäßigung von bis zu 50%.
I. Dienstleistungen
1. Erstellen von
-Gefährdungsanalysen
-Sicherheitshandbüchern
-Handbüchern für Veranstaltungsleiter
-Bestuhlungsplänen
2. Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
Zum Beispiel:
- Versammlungsstättenverordnung, kurz VStättVO
- Arbeitsschutz
- Brandschutz
- Unfallverhütung
- Gesundheitsschutz
- Erste Hilfe
3. Aufsicht und Gefährdungsanalysen von Veranstaltungen durch geschulte Fachkräfte
(z.B.: Meister für Veranstaltungstechnik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, etc. )
4. Betreuung von Veranstaltungen durch
- Meister für Veranstaltungstechnik als Technische Leiter und Veranstaltungsleiter
- Bühnenfachkräfte
- CvD / Veranstaltungsleiter
(Chef vom Dienst mit Qualifikationsnachweis „SAP“ nach VStättVO und BGV C1)
GvWD, Olaf Jastrob
www.GvWD.info
service(at)gvwd.info
Telefon: 02274-700040
Telefax: 02274-700483
GvWD, Olaf Jastrob
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service(at)gvwd.info
Telefon: 02274-700040
Telefax: 02274-700483