PresseKat - Gütesiegel Sicherer Karneval / Sicheres Hotel - Versammlungsstättenverordnung

Gütesiegel Sicherer Karneval / Sicheres Hotel - Versammlungsstättenverordnung

ID: 60505

Die Sicherheit in den wenigsten Veranstaltungen ist tatsächlich gewährleistet. In unserer Spaß- und Gewinn orientierten Gesellschaft wird SICHERHEIT klein geschrieben.

Die aktuelle Gesetzeslage macht da einige Vorgaben die leider viel zu selten eingehalten werden. Umfragen ergaben, dass der Verbraucher für Sicherheit bei Veranstaltungen durchaus bereit ist etwas mehr zu bezahlen.

Mehr Kommunikation, mehr Offenheit und mehr Transparenz ist jetzt und gerade im deutschen Karneval möglich. Gemeinsam mit dem Festkomitee Kölner Karneval von 1823 e.V. hat die GvWD, Olaf Jastrob ein Gütesiegel entwickelt. Wer Sicherheit, den Stand der Technik und ein geschultes Personal beschäftigt, hat nichts zu befürchten und kann dies auch frei kommunizieren.

Abhilfe schafft hier das Zertifikat: „Sicherer Karneval“ und „Sicheres Hotel“.

(firmenpresse) - Zertifikat: „Sicheres Hotel“ und „Sicherer Karneval“
(von lat. certus = sicher, bestimmt und facere = machen)

Die GvWD, Olaf Jastrob hat ein neues Konzept entwickelt um Veranstaltern, Dienstleistern und Verbrauchern im Karneval einen Anhaltspunkt über den Sicherheitsstandard in Veranstaltungs- und Versammlungsstätten zu geben. Für die Betreiber ergeben sich hieraus viele Vorteile im Bereich des Marketing, der Kommunikation und der Vermarktung. Welcher Gast besucht schon gerne eine unsichere Location oder ein Hotel, dass möglicherweise nicht „so“ ganz gesetzeskonform betrieben wird ?

Unter dem Begriff Zertifikat versteht man heute eine Beglaubigung bzw. Bestätigung durch zum Beispiel einen Sachverständigen. Es ist ein Mittel zur Sicherstellung von Qualitäts- und/oder Nachhaltigkeits-Standards von Produkten und Leistungen. Es fungiert in diesem Zusammenhang als Gütesiegel für Betreiber und Veranstalter. Ziel des Zertifikates „Sicherer Karneval“ ist es als Gütesiegel für einen verantwortungsvollen Umgang mit Veranstaltungen und den daran teilnehmenden Gästen. Mit diesem Gütesiegel dokumentiert und kommuniziert der Betreiber einer Versammlungsstätte oder eines Versammlungsraumes, dass alles Menschen mögliche unternommen wird, damit kein Gast zu Schaden kommt. Sicherheit und Prävention liegen in der Verantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Sie haben die Verkehrssicherungspflicht bzw. die Sorgfaltspflicht für alle Gäste. Feiern gehört zum Menschen, wie Wasser zum Leben.

Bestandteile dieses Gütesiegels sind:
-Betreiber und Veranstalter über die Schutzziele der „Versammlungsstättenverordnung“ informieren
-Betreiber und Veranstalter über Risiken, Gefährdungen und Lösungsmöglichkeiten aus der aktuellen VStättVO NRW 2006 und BGV C1 zu informieren
-Betreibern und Veranstaltern einen aktuellen Status zum Stand der Technik in den Veranstaltungsräumen vor Ort zu geben.
-Eine Gefährdungseinschätzung der Veranstaltungsräume wird anhand einer Ortsbegehung durch fachkundige Personen erstellt.




-Veranstaltern zur Kenntnis zu bringen, dass in dem jeweiligen Veranstaltungsbereich der Stand der Technik gegeben ist und die Aufsicht führenden Personen über die VStättVO und Unfallverhütungsvorschriften informiert sind.
-Klärung der Frage: Veranstaltungsraum oder Versammlungsstätte nach der aktuellen VStättVO (landesspezifisch).
-Betreiber und Veranstalter zu sensibilisieren und so zu einer konstruktiven Risiko minimierenden Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Behörden zu animieren

Die Gefährdungseinschätzung zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung
enthält folgende Punkte:
-Begehung des vom Betreiber als „Veranstaltungsräume“ definierten Bereichs und der Gastronomie
-Feststellung des „Stand der Technik“
-Gespräch mit den Aufsicht führenden Personen von Veranstaltungen und den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
-Sichtung im Veranstaltungsbereich
1.der Baugenehmigung
2.der Flucht- und Rettungswege
3.der genehmigten Sitzpläne
4.der Feuerlöscher
Grundsätzlich ist es notwendig, dass der Betreiber zu jeder Veranstaltung eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchführt. Dies kann er einfach und leicht durch eine Checkliste gewährleisten.
Das Gütesiegel „Sicherer Karneval“ und „Sicheres Hotel“ beschreibt den Zustand der Location zum Zeitpunkt der Besichtigung durch eine Fachkraft der GvWD, Olaf Jastrob und bestätigt, dass der Stand der Technik gegeben ist sowie der Wissenstand zu den Unfallverhütungsvorschriften und der VStättVO bei dem planenden und betreuenden Personal vorhanden ist.

Preise: Auf Anfrage

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Muster-Versammlungsstättenverordnung / Versammlungsstättenverordnung NRW,
kurz VStättVO, von 2006

WILLKOMMEN bei der GvWD, Olaf Jastrob

Die GvWD ist spezialisiert auf individuelle Schulungen, Workshops und Beratungen rund um die Versammlungsstättenverordnung und die Optimierung von betrieblichen Abläufen in der Veranstaltungswirtschaft.

Erläuterung zur Versammlungsstättenverordnung:
Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung, aktuelle Fassungen zum Beispiel in NRW vom 14.11.2006 und in Bayern vom 02.11.2007, werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, die Veranstalter und das Personal in Versammlungsstätten gestellt. Eine adäquate Technik und entsprechende rechtskonforme personelle Betreuung für Versammlungsstätten (siehe §38-40 VStättVO) in z.B. Hotels, Restaurants, Betriebskantinen, Bürgerhäusern, Schulen, Gaststätten, Discotheken, Mehrzweckhallen, etc. ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Oberstes Ziel ist dabei die Erreichung einer maximalen und bestmöglichen Sicherheit für die Gäste einer Veranstaltung. Eine gravierende Neuerung ist die Ausnahmeregelung: „Aufsicht führende Person“ z.B. nach VStättVO NRW §40 Abs.5. Ein Zertifikat hierfür gibt es als „Sachkundige Aufsichtsperson“ (GvWD) nach VStättVO und BGV C1.

Die Leistungen im Überblick (für Veranstaltungen und Versammlungsstätten)

I. Seminare zur Versammlungsstättenverordnung (kurz VStättVO):

1. Zertifikats-Seminar „Sachkundige Aufsichtsperson“
nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und BGV C1

2. Führungskräfte-Seminare zur Versammlungsstättenverordnung

3. Informationsseminar: Versammlungsstättenverordnung

4. Vortrag oder Workshop:
„Die Versammlungsstättenverordnung NRW – Haftung, Risiken, Lösungsansätze“

Termine und Preise auf Anfrage !

II. Seminare zu Event-Marketing, Event-Management und PR im Event

Auf Anfrage

Staatliche Förderung:
Die GvWD nimmt den Bildungsscheck des Landes NRW entgegen. Sie erhalten so eine Ermäßigung von bis zu 50%.

II. Dienstleistungen

1. Erstellen von
-Gefährdungsanalysen
-Sicherheitshandbüchern
-Handbüchern für Veranstaltungsleiter
-Bestuhlungsplänen

2. Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
Zum Beispiel:
- Versammlungsstättenverordnung, kurz VStättVO
- Arbeitsschutz
- Brandschutz
- Unfallverhütung
- Gesundheitsschutz
- Erste Hilfe

3. Aufsicht und Gefährdungsanalysen von Veranstaltungen durch geschulte Fachkräfte
(z.B.: Meister für Veranstaltungstechnik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, etc. )

4. Betreuung von Veranstaltungen durch
- Meister für Veranstaltungstechnik als Technische Leiter und Veranstaltungsleiter
- Bühnenfachkräfte
- CvD / Veranstaltungsleiter
(Chef vom Dienst mit Qualifikationsnachweis „SAP“ nach VStättVO und BGV C1)



Leseranfragen:

GvWD, Olaf Jastrob
Gemeinschaft für veranstaltungsbezogene Weiterbildung und Dienstleistungen
Mozartstraße 16
50189 Elsdorf

Tel.: 02274-700040
Fax: 02274-700484

Mail: service(at)gvwd.ind
Web: www.gvwd.info



PresseKontakt / Agentur:

GvWD, Olaf Jastrob
Gemeinschaft für veranstaltungsbezogene Weiterbildung und Dienstleistungen
Mozartstraße 16
50189 Elsdorf

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Bereitgestellt von Benutzer: GvWD
Datum: 03.10.2008 - 13:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 60505
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Olaf Jastrob
Stadt:

Elsdorf


Telefon: 02274-700040

Kategorie:

Hotel und Gaststätten


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.20.2008
Anmerkungen:
Belegexemplar erwünscht

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