Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur rechtlichen Vaterschaft
(ots) - Umgang ja, eine garantierte rechtliche
Vaterschaft nein: Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte ergibt sich eine weitere dicke Hausaufgabe für den
deutschen Gesetzgeber. Und die dreht sich vor allem um den Begriff
»Vater«. Ist im Gesetz von eben jenem die Rede, ist damit der
rechtliche gemeint - der, der die Vaterschaft anerkannt hat. Der
biologische? Fehlt. Doch letzterer hat nach anderen EGMR-Urteilen
zumindest ein Recht auf Kontakt zu seinem Kind - das Kindeswohl
vorausgesetzt. Aber wie soll sich der leibliche Vater ausweisen? Ein
Gentest geht dem Urteil zufolge mit einer Anfechtung der rechtlichen
Vaterschaft einher - und das ist nicht erlaubt. Schon das ist paradox
und muss geklärt werden. Letztlich zeigt das Urteil vor allem eines:
Das deutsche Gesetz wurde von der Lebenswirklichkeit überholt. Kinder
können heute mehrere Väter haben - Stichwort Patchworkfamilie - und
das muss der Gesetzgeber anerkennen, mit allen Rechten und Pflichten
für leibliche Väter. Anfang März hatte die Regierung bereits
angekündigt, das Sorgerecht unverheirateter Väter stärken zu wollen -
ein erster Schritt.
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Andreas Kolesch
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Datum: 22.03.2012 - 20:15 Uhr
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