Die privaten Krankenversicherungen erfreuen sich hoher Nachfrage. Eine Ursache dafür ist die Möglichkeit, die finanzielle Belastung durch geringere Beiträge zu senken.
(firmenpresse) - Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird bei den Privatanbietern keine einkommensabhängige Beitragsberechnung durchgeführt. Die Festsetzung der Beiträge erfolgt nach dem gewählten Tarif und auch nach dem Kostenrisiko des Versicherten. Zur Beurteilung werden das Alter, Erkrankungen bzw. Vorerkrankungen, das Geschlecht und die berufliche Tätigkeit herangezogen. Beispielsweise wird bei körperlicher Arbeit das gesundheitliche Risiko hoch gestuft, was einen höheren Beitrag zur Folge hat. Auch wer höhere Leistungen als die der gesetzlichen Krankenversicherung haben möchte, wechselt in die private Versicherung. Der Leistungsinhalt lässt sich hier individuell festlegen. Je nach Tarif des Anbieters und gewählter zusätzlicher Optionen ist damit ein besserer Umfang der Leistungen möglich. So lassen sich z. B. Chefarztbehandlungen, Klinikwahl oder Kostenübernahme für alternative Heilbehandlungen vereinbaren. Viele private Versicherungen bieten schon im Grundtarif Leistungen, welche in der gesetzlichen Versicherung nicht oder nur teilweise enthalten sind.
Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine Voraussetzung ist, dass keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Das betrifft unter anderem Beamte, Selbstständige und Freiberufler. Angestellte können von der gesetzlichen zur privaten Versicherung wechseln, sofern deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Für das Jahr 2012 ist das ein Betrag von 50 850 Euro. Dagegen ist das Einkommen bei den vorher genannten Berufsgruppen nicht relevant. Auch Studenten können, unabhängig vom Einkommen, von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit werden und in die private Krankenversicherung wechseln. In der Regel wird bei der Antragstellung ein Gesundheitscheck gefordert. Private Krankenversicherungen unterliegen nicht dem Zwang, jeden Antragsteller aufzunehmen. Es ist durchaus möglich, dass die Aufnahme hinsichtlich des Gesundheitszustandes abgelehnt wird. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss dann aber eine Versicherung im Basistarif möglich sein. Dieser beinhaltet jedoch nur die Grundleistungen analog der gesetzlichen Krankenversicherung. Beachten sollte man, dass ein Rückwechsel in die gesetzliche Versicherung nicht ohne Weiteres möglich ist. Allgemeine Voraussetzung ist ein Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen, das unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Es gibt eine große Auswahl von Anbietern privater Krankenversicherungen. Ebenso vielfältig sind die Tarife. Um das Passende zu finden, sollte man überlegen, welcher Leistungsumfang gewünscht wird und einen ausführlichen Vergleich vornehmen.
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