PresseKat - Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Verurteilung Lubangas

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Verurteilung Lubangas

ID: 595887

(ots) - Tyrannen und Kriegsverbrecher können die Signale
nicht mehr überhören: Wer Menschen foltert, missbraucht und tötet,
kann nicht mehr mit Straffreiheit rechnen. 6364 Kilometer Luftlinie
liegen zwischen dem Kongo, wo Thomas Lubanga Tausende Kinder zu
Mördern machte, und Den Haag, dem Sitz des Internationalen
Strafgerichtshofs. Es ist das erste Mal, dass das »Weltstrafgericht«
einen Kriegsverbrecher verurteilt hat. Seine Einrichtung vor zehn
Jahren war ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte. Im
Gegensatz zu den Gerichtshöfen für Ex-Jugoslawien und Ruanda wurde er
nicht durch Beschluss des Sicherheitsrates, sondern einen
internationalen Vertrag ins Leben gerufen. Das macht ihn stark. Seine
Schwäche: Wichtige Staaten wie USA, China und Russland stehen weiter
abseits. Ganz oben auf der Liste derer, denen wie Lubanga der Prozess
gemacht werden sollte, stehen sein Landsmann Bosco Ntaganda, Joseph
Kony (Uganda) und Omar al-Bashir. Der Name Baschar al-Assad (Syrien)
und viele andere fehlen. Die Verurteilung Lubangas ist ein
Meilenstein. Bis zum Ziel ist es ein weiter Weg.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Mitteldeutsche Zeitung: zu Familienbericht Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR
NRW-Landtag beschließt seine Auflösung
Klarheit - so oder so
THOMAS SEIM
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.03.2012 - 20:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 595887
Anzahl Zeichen: 1351

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Verurteilung Lubangas"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt