PresseKat - Baumangel an Parkett: Was sollten Bauherr und Parkettleger beachten?

Baumangel an Parkett: Was sollten Bauherr und Parkettleger beachten?

ID: 59331

„Wo handwerklich gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht!“ Diese Erkenntnis ist nicht neu. Besonders misslich sind Mängel an handwerklichen Leistungen für einen Bauherrn aber dann, wenn sie ein Gewerk betreffen, das durch andere Bauleistungen nicht mehr „verdeckt“ wird. Dies gilt für alle Handwerksarbeiten, die nicht nur zum technisch-funktionalen Gelingen eines Bauvorhabens, sondern auch zu dessen gestalterischem Wert beitragen sollen. Dazu gehören auch Parkettarbeiten, an die heute in Funktion und Optik erheblich hohe Anforderungen gestellt werden.

(firmenpresse) - Doch was passiert bei Mängeln oder Schäden an Parkett? Häufig gibt es dazu in der Praxis Streit zwischen Auftraggeber und Handwerker. Liegt überhaupt ein Mangel vor? Wenn ja, wer ist der Schuldige? Hat der Parkettleger seine Prüfungspflichten vernachlässigt und keine Bedenken gegen die Vorarbeiten des Estrichlegers angemeldet? Gibt es mehrere Verursacher? Was ist hinsichtlich der Mangelbeseitigung zu beachten?

Dazu gibt es jetzt eine Untersuchung von www.DataSV.info, der Online-Datenbank für Sachverständige und Juristen im Internet. Das Dokument stellt – insbesondere mit Blick auf die Fallbearbeitung durch den Rechtsanwalt und Gutachter – in einer umfassenden Rechtsprechungsanalyse die Mangelgewährleistung und Haftungssituation des ausführenden Bauunternehmers bzw. Handwerksbetriebs bei der Herstellung von Parkettböden dar. Ergänzend werden Hinweise auf einschlägige technische Regelwerke, Richtlinien und Merkblätter gegeben (mit Links für kostenlosen Download). Außerdem enthält das Dokument einige weiterführende Literaturangaben.

Das neue Dokument (DokNr. 5-08-0851) erscheint in der Reihe DataSV-Extrakt, in der zu Einzelthemen in straffer Darstellung, z.B. als Rechtsprechungs- oder Literaturauslesen, wichtige und für die Praxis der Juristen und Sachverständigen nützliche Informationen zusammengestellt werden. Die Untersuchung kann kostenpflichtig unter www.DataSV.info/Baurecht.html aus der Datenbank heruntergeladen werden.



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Seit Ende März 2008 ist DataSV.info online. Mit dieser Internet-Datenbank steht Sachverständigen aller Sparten und Juristen ein neuartiges interdisziplinäres Portal für die Recherche von Fachartikeln und Gerichtsentscheidungen zur Verfügung. Neben Themen, die alle Sachverständigen betreffen, wird ein besonderes Augenmerk auf das Bauwesen und den Immobiliensektor gelegt. Die Datenbank wird ständig und aktuell erweitert. Dokumente können sofort erworben und herunterladen werden. Es gibt keine Wartezeiten. DataSV plant - ebenfalls ein Novum - regelmäßige Sachverständigenumfragen. Außerdem können Interessierte, z.B. Gutachterbüros oder Rechtsanwälte, auf DataSV kostengünstig werben. Und wer fachbezogen etwas sucht oder anzubieten hat, kann das auf DataSV sogar kostenlos.

Leistungsspektrum
Erstellung wissenschaftlich fundierter und sorgfältig recherchierter Dokumente zu den Hauptgruppen (jeweils mit diversen Untergruppen): Sachverständigen-Ausbildung, Das erfolgreiche Sachverständigenbüro, Gutachten und andere Sachverständigenleistungen, Sachverständigenrecht, Baurecht, Bauschäden, Immobilienrecht, Immobilienbewertung, Gerichtsentscheidungen, Sachverständigenumfragen, Literatur.

Unterhaltung eines umfangreichen Datenarchivs (Gerichtsentscheidungen, Fachartikel und andere Fachliteratur zu den Themenbereichen Sachverständige, Bauen, Immobilien und Recht)

Kostenlose fachbezogene Kleinanzeigen

Versand des kostenlosen DataSV-Infobriefes

Führung eines Umfrage-Pools für Sachverständige (Bau und Immobilien)

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Bereitgestellt von Benutzer: DataSV
Datum: 21.09.2008 - 12:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Produktinformation
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Freigabedatum: 21.09.2008

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