WAZ: Recht und Pflicht am Fahrradlenker. Kommentar von Dietmar Seher
(ots) - Videos von beschwipsten Radfahrern sind Renner im
Internet. Sie sehen ja auch ziemlich lustig aus. Doch beschwipstes
Radfahren ist alles andere als lustig. Es kann schnell tödlich sein.
Wenn die Verwaltung der Räderstadt Münster also jetzt mit
Fahrverboten auf die zunehmende Trunkenheit am Lenker reagiert, ist
das die Notbremse. Sie zieht sie nicht aus Schikane. Sie dient dem
Schutz und der Mahnung der Radfahrer.
Münster nimmt eine gesellschaftliche Entwicklung vorweg, die auf
alle Kommunen zurollt: Das umweltschonende und gesunde Rad,
das
schon 29 Millionen
Menschen regelmäßig nutzen, wird neben Auto,
Bus und Bahn zum gleichberechtigten Transportmittel im städtischen
Verkehrsraum. Die schiere Masse der Radfahrer wird das erzwingen.
Gleichberechtigt heißt aber auch: mit gleichen Rechten und
Pflichten. Darauf sind weder Kommunen noch Autofahrer noch Radler
vorbereitet. Denn in diesem gemeinsamen Stück Stadt darf es weder
tote Winkel geben noch unübersichtliche Kreuzungen noch das
"Jetzt-komm-ich"-Gefühl der Pkw-Lenker noch den "Ich darf
alles"-Anspruch derjenigen, die im Sattel sitzen.
Gleichberechtigung wird dann auch heißen: Wenn es Fahrverbote und
0,5-Promille-Grenzen gibt, dann werden sie für alle gelten.
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Datum: 09.03.2012 - 19:32 Uhr
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