(ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt 
das erneut deutliche Votum des Bundesrats gegen die von der 
EU-Kommission vorgelegten Richtlinie zu Konzessionen. Mit Recht rügt 
der Bundesrat eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips durch die 
Richtlinie. Die von der EU-Kommission geplante Verschärfung des 
Vergaberechts für Konzessionen, mit dem Ziel des Ausbaus von 
Private-Public-Partnership-Strukturen gerade auch in der 
Wasserwirtschaft, greift tief in kommunale Strukturen der sehr gut 
organisierten und funktionierenden Wasserver- und Abwasserentsorgung 
in Deutschland ein.
   Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die Wasserver- 
und die Abwasserentsorgung muss aus dem Anwendungsbereich der 
Richtlinie herausgehalten. Die Bürgerinnen und Bürger setzen bei 
ihrem wichtigsten Lebensmittel auf kommunale Verantwortung und 
kommunalwirtschaftliche Leistungserbringung. Beides darf durch die 
Brüsseler Pläne für ein verschärftes Vergaberecht nicht untergraben 
werden." Besser wäre eine völlige Zurückweisung des 
Richtlinienvorschlags. "Die Bundesländer stellen richtigerweise fest,
dass die EU-Kommission nicht die Notwendigkeit für ihren Vorschlag 
erläutern konnte. Schon heute ist ausreichend geklärt, wie 
Konzessionen erteilt werden müssen."
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten 
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der 
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der 
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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