PresseKat - BGH-Urteil: Wenn mit gültiger PIN eine Kreditkarte missbraucht wird

BGH-Urteil: Wenn mit gültiger PIN eine Kreditkarte missbraucht wird

ID: 586494

Gute Nachrichten für Verbraucher: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom November 2011 muss zunächst die Bank beweisen, dass bei einer missbräuchlichen Bargeldabhebung an einem Geldautomaten mit einer Kreditkarte unter Verwendung der richtigen PIN die Originalkarte verwendet wurde, bevor die Grundsätze des so genannten Anscheinsbeweises Anwendung finden.

(firmenpresse) - Die Rechtsprechung geht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises bei missbräuchlichen Bargeldabhebungen an einem Geldautomaten mithilfe der richtigen PIN grundsätzlich davon aus, dass entweder der Karteninhaber selbst die Barabhebungen vorgenommen hat oder aber die PIN pflichtwidrig auf der Karte notiert bzw. mit dieser zusammen verwahrt hatte und hierdurch die Barabhebungen grob fahrlässig ermöglicht hat.

Daher muss in diesen Fällen der Karteninhaber beweisen, dass er weder die PIN auf der Karte notiert noch mit dieser zusammen verwahrt hatte. Dieser Beweis ist in aller Regel nur schwer zu erbringen. Gelingt dem Karteninhaber der Beweis nicht, bekommt er den Schaden von der Bank nicht ersetzt.

In dem nun entschiedenen Fall wurden mit einer Kreditkarte in einer Nacht sechs Mal an Geldautomaten jeweils 500 EUR unter Verwendung der richtigen PIN abgehoben. Der Karteninhaber hatte im Prozess vorgetragen, dass die PIN von einem Dritten entweder ausgespäht oder aber mithilfe der Original-Kreditkarte eine Kartendublette hergestellt worden sein musste. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Bank zunächst beweisen muss, dass die Originalkarte verwendet worden ist. Erst wenn die Bank diesen Beweis erbracht hat, finden die Grundsätze des Anscheinsbeweises Anwendung, so dass der Karteninhaber dann ggf. beweisen müsste, dass die PIN weder auf der Kreditkarte notiert noch mit dieser zusammen verwahrt wurde.

Weiterhin hat der Bundesgerichtshof über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschieden, die einen Höchstbetrag für Bargeldabhebungen von 500 EUR bzw. 1.000 EUR pro Tag je nach Kreditkarte vorsah. Nach dem Bundesgerichtshof dient ein solcher Höchstbetrag für Bargeldabhebungen auch dem Schutz des Karteninhabers vor missbräuchlichen Verfügungen. Die Haftung des Karteninhabers kann dann auf diesen Betrag begrenzt sein, sofern die Bank die Einhaltung der Höchstbetragsgrenze nicht sicher gestellt hat.




In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt war zudem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftungsbeschränkung vereinbart worden, die von den üblicherweise von anderen Banken verwendeten Haftungsbeschränkungen abwich. Diese Haftungsbeschränkung war nach dem Bundesgerichtshof so zu verstehen, dass für den Zeitraum bis zur Sperranzeige der Bankkunde auch für schuldhafte Pflichtverletzungen nur in Höhe von 50 EUR haftet.

Bankkunden, die von missbräuchlichen Kreditkarten- oder EC-Karten-Verfügungen betroffen sind, ist dringend zu empfehlen, sich von einem Rechtsanwalt für Bankrecht beraten zu lassen, ob die von der Bank in der Regel bereits belasteten Beträge zurückverlangt werden können.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwälte Maren Boryszewski und Danah Adolph betreiben in Berlin die Rechtsanwaltskanzlei Adolph & Boryszewski. Die beiden Rechtsanwältinnen arbeiten als Rechtsanwälte für Bankrecht, Versicherungsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Behindertenrecht in Berlin Wilmersdorf.



Leseranfragen:

Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR
Rechtsanwältin Maren Boryszewski
Weimarische Straße 5
10715 Berlin
Tel: 030 85102290
Fax: 030 85102291
post(at)abkanzlei.de



PresseKontakt / Agentur:

Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR
Rechtsanwältin Maren Boryszewski
Weimarische Straße 5
10715 Berlin
Tel: 030 85102290
Fax: 030 85102291
post(at)abkanzlei.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Über 1,8 Milliarden Euro Investment werden beim ersten europäischen Daily-Deal-Event vertreten sein Der
Bereitgestellt von Benutzer: action3227
Datum: 02.03.2012 - 07:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 586494
Anzahl Zeichen: 3097

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Maren Boryszewski
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 85102290

Kategorie:

Banken


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH-Urteil: Wenn mit gültiger PIN eine Kreditkarte missbraucht wird"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Entlastung bei Elternunterhalt durch Pflegereform möglich ...

Nach dem Gesetzentwurf sollen Versicherte höhere Leistungen bekommen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Hierdurch kann es zu einer erheblichen finanziellen Entlastung von Kindern kommen, die verpflichtet sind, Elternunterhalt zu zahlen. Geplant ist ...

Alle Meldungen von Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR