(ots) - Von irgendetwas muss Christian Wulff ja leben.
Aber muss unbedingt der Steuerzahler für seinen Unterhalt aufkommen?
Die Entscheidung des Bundespräsidialamtes hat ein gewisses
Geschmäckle, wenn über die Zahlung des sogenannten Ehrensoldes die
gleichen Personen entscheiden, die bis zum Rücktritt ihres ehemaligen
Vorgesetzten dessen Arbeitsalltag bestmöglich unterstützt haben. Und
warum wurde vor dem Amtswechsel im Schloss Bellevue überhaupt schon
über die Versorgung Wulffs ein Urteil gefällt. Denn die
Staatsanwaltschaft ermittelt noch, ob es strafrechtlich relevante
Verfehlungen des 52-jährigen Alt-Bundespräsidenten gibt. Spätestens
bei einem möglichen Schuldspruch Wulffs wird es zu Diskussionen
darüber kommen, ob sich ein Ehrensold mit einer Verurteilung
vereinbaren lässt. Die Antwort kann nur Nein heißen. Wenn Wulff
Rückgrat besitzt, wird er solange auf die jährlichen 200 000 Euro
verzichten, bis letzte Zweifel ausgeräumt sind. Der Bundestag ist
aufgerufen, die Altersversorgung der Bundespräsidenten neu zu regeln:
eindeutig und frei von jedem Hauch von Vetternwirtschaft
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