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Erbschein – wann er notwendig ist

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Wenn ein geliebter Angehöriger verstirbt, dann steht die Trauerbewältigung und die Organisation der Beerdigung an erster Stelle. Spätestens danach muss man sich jedoch, wenn man als Erbe benannte wurde, auch mit dieser Tatsache auseinandersetzen. Häufig stellen sich mit dem Erbfall Folgeprobleme ein und der Erbe ist zur Lösung dieser darauf angewiesen, sein Erbrecht nachzuweisen. Über den Erbschein und seine Notwendigkeiten informieren die Rechtsanwälte Dobiasch und Richter aus Bergen auf Rügen.

(firmenpresse) - Worum es sich bei einem Erbschein handelt

Ein Erbschein dokumentiert die Erbenstellung. Wird der Erbschein vorgelegt, ist auf die Rechtmäßigkeit des Erbscheins Verlass (sog. "öffentlicher Glaube", vgl. § 2366 BGB). Es gibt unterschiedliche Arten des Erbscheins beispielsweise für einen Alleinerben oder ein gemeinschaftlicher Erbschein oder ein Teilerbschein. Ein Erbschein ist dann nötig, wenn sich beispielsweise Grundstückseigentum im Nachlass befindet. Dann ist dem Grundbuchamt zur Grundbuchberichtigung in der Regel ein Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung vorzulegen. Auch wenn man bei einer Bank die Auszahlung von Sparbeträgen, eine Kontoumschreibung oder Ähnliches verlangt, wird man einen Erbschein vorlegen müssen. Ein Erbschein ist jedoch nicht in allen Fällen erforderlich. Aufgrund der Kosten sollte stets geprüft werden, ob ein Erbschein beantragt werden soll. Beispielsweise ist dieser grundsätzlich nicht erforderlich, wenn ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vorliegt. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld durch einen Rechtsanwalt über die Notwendigkeit eines Erbscheines beraten zu lassen.

Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt

Der Erbschein ist beim örtlichen Nachlassgericht (§ 2353 BGB) zu beantragen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Dort muss man einen formlosen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen. Über die dabei vorzulegenden Unterlagen erläutert ein Rechtsanwalt.

Für ausführliche Informationen zum Erbschein stehen die Rechtsanwälte Dobiasch und Richter aus Bergen auf Rügen gerne zur Verfügung.



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Datum: 15.02.2012 - 15:52 Uhr
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