(ots) - Der Vermittlungsausschuss hat im 
Kreislaufwirtschaftsgesetz ein kommunales Monopol eingerichtet. Der 
Wettbewerb ist ausgeschaltet. Die Duchführung einer Sammlung durch 
ein privates Entsorgungsunternehmen ist gegen den Willen der Kommune 
praktisch nicht möglich.
   "Die Bundesregierung wollte für einen fairen Ausgleich zwischen 
den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft 
sorgen. Mit dem Beschluss des Vermittlungsausschusses wurde diese 
Messlatte klar gerissen. Zugunsten der kommunalen Unternehmen haben 
die politisch Verantwortlichen Wettbewerb im Bereich der 
haushaltnahen Entsorgung ausgeschlossen", bedauert Burkhard Landers, 
Präsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.
   Der Gesetzgeber hat nicht nur "kommunale Erbhöfe" abgesegnet, 
sondern gleich noch eine Innovationsbremse eingebaut. Für die 
kommunalen Betriebe besteht mangels Wettbewerbs kein Anlass mehr, 
ihre Abfall- und Wertstoffsammelsysteme zu verbessern oder auch nur 
auf dem Stand der Technik zu halten, auch für private Anbieter 
bestehen solche Anreize nicht mehr, weil sie vom Markt ausgeschlossen
werden. "Das geht nicht nur zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, 
denen bessere Sammelsysteme vorenthalten werden. Das geht auch zu 
Lasten einer effizienten Sekundärrohstoffgewinnung in Deutschland", 
warnt Landers.
   Dabei ist die Industrie angesichts immer knapper werdender 
Rohstoffreserven auf die Gewinnung von Sekundärrohstoffen, die auch 
in privaten Haushalten anfallen, dringend angewiesen. Es müsste also 
alles daran gesetzt werden, das vorhandene Sekundärrohstoff-Potenzial
so effizient wie möglich wieder in den Wirtschaftskreislauf 
zurückzuführen. Auf diese strategische Herausforderung gibt das neue 
Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch keine ausreichenden Antworten.
   Burkhard Landers: "Wer den Wettbewerb um das beste Sammelsystem 
verhindert, der nimmt auch in Kauf, dass unser 
Sekundärrohstoff-Potenzial in Deutschland nicht vollständig genutzt 
werden kann."
   Der Verband wird aus diesem Grund, das kündigte der bvse-Präsident
an, gegen das neue Gesetz eine Beschwerde bei der Europäischen 
Kommission wegen der Verletzung der EU-Warenverkehrs- und der 
Wettbewerbsfreiheit einlegen.
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