(ots) - Wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten und
übler Nachrede haben drei Privatpersonen Strafanzeige gegen den
Fraktionschef der Grünen im niedersächsischen Landtag, Stefan Wenzel
(49) erstattet. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt
(Online-Ausgabe) unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Hannover.
Wenzel hatte am 21. Januar in einem Rundfunkinterview über das
Staatsoberhaupt gesagt: »Wulff ist ein Lügner, und er sollte seinen
Hut nehmen, bevor er Recht und Gesetz und Anstand noch mehr in der
Dreck zieht.« Wenzels Vorwurf erfolgte in der Debatte um die
Beteiligungen der früheren niedersächsischen Landesregierung an dem
umstrittenen Promi-Treff Nord-Süd-Dialog. Wulff (52) war von 2003 bis
2010 Ministerpräsident in Hannover. Die drei Strafanzeigen würden
derzeit auf einen Anfangsverdacht hin überprüft, sagte
Oberstaatsanwältin Irene Silinger dem Westfalen-Blatt. Ergebe sich
ein Anfangsverdacht gegen Wenzel könne ein Ermittlungsverfahren aber
erst eingeleitet werden, wenn der Bundespräsident die
Staatsanwaltschaft dazu ermächtige. Ergäben sich keine Anzeichen für
eine Verunglimpfung des Staatsoberhauptes würden die Anzeigen nicht
weiter verfolgt. Nach Paragraf 90 des Strafgesetzbuches steht auf
einer öffentlichen Verunglimpfung des Bundespräsidenten eine
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, schreibt die
Zeitung. An Ansicht von Björn Thümler, Chef der CDU-Landtagsfraktion,
hat Wenzel mit seinem Lügner-Vorwurf die Schwelle der Strafbarkeit
überschritten. Wenzels Ankündigung, die Aussage nicht wiederholen zu
wollen, reiche bei weitem nicht aus, den Schaden wieder gut zu
machen. Stattdessen müsse sich der grüne Politiker umgehend formell
bei Wulff entschuldigen. Wenzel wiederum erklärte, sich nicht beim
Bundespräsidenten wegen seiner Lügner-Aussage zu entschuldigen. »Ich
habe gesagt, was ich gesagt habe. Das mag jeder bewerten, wie er
will«, betonte der Fraktionschef der Grünen.
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