PresseKat - Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT zur Rente mit 67

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT zur Rente mit 67

ID: 548850

(ots) - Vorwärts Kameraden, wir müssen zurück, kann
nicht das Motto der SPD von heute sein. Auch die Rente mit 67 darf
nicht dem Druck der Stammtische und Umfragen geopfert werden. Viele
Arbeitnehmer wollen so früh wie möglich in den Ruhestand. Diese
Annehmlichkeit muss aber - auch wenn der Staat die Rentenkassen mit
Milliardenzahlungen unterstützt - von allen Arbeitnehmern bezahlt
werden. Andererseits darf trotz aller positiven Entwicklungen auf dem
Arbeitsmarkt nicht außer Acht bleiben, dass nur jeder Vierte der 60-
bis 64-jährigen Beschäftigten in die Sozialkassen einzahlt. Der Rest
arbeitet, kann aber vom eigenen Einkommen nicht leben. Der
CDU-Sozialpolitiker Karl-Josef Laumann bringt es auf den Punkt: Die
Unternehmen müssen mehr Arbeitsplätze für Ältere schaffen. Es passt
nicht zusammen, mehr Fachkräfte aus dem Ausland zu fordern und
gleichzeitig die über 60-Jährigen aus den Betrieben zu drängen.
Ebenso verbietet es sich, den Mangel an Spitzenleuten zu beklagen und
gleichzeitig immer mehr Jobs zu befristen. Der Staat kann nicht alles
regeln. Was falsch läuft, muss er korrigieren.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: Zeit für Familie Rheinische Post: Pakt mit dem Volk
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.01.2012 - 20:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 548850
Anzahl Zeichen: 1354

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT zur Rente mit 67"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt