Julia Timoschenko sofort freilassen
(pressrelations) -
Angeklagte ist nicht prozessfähig
Ein Kiewer Gericht lehnte gestern die Umwandlung der Gefängnishaft in einen Hausarrest für die frühere Ministerpräsidentin Julia Timoschenko trotz ihrer schwerwiegenden Erkrankung ab. Dazu erklären die Vorsitzende und die Obfrau der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach und Ute Granold:
"Die Ablehnung des Kiewer Gerichts, die Gefängnisstrafe für die schwerkranke Julia Timoschenko in einen Hausarrest umzuwandeln, bestätigt einmal mehr eine rückschrittliche Entwicklung in der Ukraine. Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Achtung der Menschenrechte sind in Gefahr.
Der Gesundheitszustand Julia Timoschenkos ist den Angaben ihrer Anwälte zufolge sehr schlecht. Sie kann nicht gehen, leidet unter starken Schmerzen und kann aufgrund dessen nicht an den Verhandlungen im Berufungsverfahren, das am Dienstag begonnen hat, teilnehmen. Schmerztabletten seien ihr verweigert worden. Sie benötigt vermutlich dringend eine Operation. Es entspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass die Anklagte prozessfähig sein muss.
Mit dem Timoschenko-Prozess will der ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch in erster Linie seine vormalige Rivalin ausschalten. Er fürchtet eine starke Opposition.
Auch die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, Cathrine Ashton, äußerte in ihrer Erklärung vom 11. Oktober ihre tiefe Enttäuschung der EU über die Nichteinhaltung internationaler Standards im Verfahren gegen Julia Timoschenko und über das gegen sie gefällte Urteil. Die selektive Anwendung des Rechts werde zur politisch motivierten Verfolgung von Oppositionsführern und Mitgliedern der früheren Regierung genutzt."
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