(ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt in
der heutigen Expertenanhörung zur 8. Novelle des Gesetzes gegen 
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Absicht des 
Bundeswirtschaftsministeriums, die bisherigen Regelungen für die 
öffentliche Trinkwasserversorgung 1:1 in den neuen Gesetzestext zu 
überführen. "Damit wird auch dem Ansinnen des Bundeskartellamts, 
seine Zuständigkeit auf die Gebührenkontrolle auszudehnen, eine klare
Absage erteilt", sagt dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim 
Reck. Für eine solche Erweiterung besteht kein sachlicher Grund. Für 
die Gebühren besteht bereits eine funktionierende Kontrolle durch 
Behörden und Gerichte im Sinne der Verbraucher.
   Der kommunale Wirtschaftsverband weist jedoch darauf hin, dass bei
der Überführung der bisherigen Regelungen noch einige redaktionelle 
Anpassungen vorzunehmen sind, um Verschlechterungen der 
Rechtsposition der Wasserversorger zu vermeiden. Außerdem sollte der 
Passus zur Verlängerung der besonderen Missbrauchskontrolle über 
Energieversorger, der Paragraf 29, gestrichen werden. "Diese 
Regelungen haben sich als wettbewerbsfeindlich erwiesen - das sieht 
auch die Monopolkommission so", sagt Reck. Auch für eine Ausdehnung 
der Regelung auf die Fernwärme gibt es keine Veranlassung.
   Des Weiteren fordert der VKU noch klarere Regeln für 
Sektoruntersuchungen, um die bürokratischen Belastungen, denen 
Unternehmen durch kartellbehördliche Anfragen ausgesetzt sind, in 
einem vernünftigen Rahmen zu halten. Der Vorschlag des 
Bundeswirtschaftsministeriums, im Rahmen von 
Missbrauchsentscheidungen auch die Anordnung der Rückzahlung 
überhöhter Entgelte zu ermöglichen, hält der VKU für verfehlt. 
Beschwerden gegen solche Anordnungen müssten zumindest aufschiebende 
Wirkung haben, wenn die Unternehmen nicht praktisch rechtlos gestellt
werden sollen.
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