(ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnt die 
Forderung des Bundeskartellamtes, die kartellrechtliche Kontrolle auf
Gebühren auszudehnen, ab: Die Trinkwasserversorgung in Deutschland 
obliegt den Städten und Gemeinden. "Sie treffen im Interesse der 
Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Entscheidung, wie diese Versorgung
organisiert sein soll", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim 
Reck. Dabei stehen ihnen grundsätzlich auch zwei Modelle zur 
Verfügung, wie die Beziehung zu den Kunden geregelt wird: 
privat-rechtlich mit Preisen oder öffentlich-rechtlich mit Gebühren. 
Beide Systeme stehen selbständig nebeneinander und sind mit einer 
funktionierenden Kontrolle durch Behörden und Gerichte im Sinne der 
Verbraucher ausgestattet.
   "Für die Forderung, im laufenden Novellierungsverfahren für das 
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die kartellrechtliche 
Kontrolle auch auf Gebühren auszudehnen, fehlt damit die sachliche 
Grundlage. Für einen solchen Schritt fehlt dem Gesetzgeber auch die 
verfassungsrechtliche Kompetenz. Außerdem müsste er sich fragen 
lassen, wo er hier eine Grenze ziehen will. Sollen auch Gebühren für 
Kitas und kommunale Musikschulen zukünftig der Kontrolle der 
Kartellbehörden unterliegen?", so Reck abschließend.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten 
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet 
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen 
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der 
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der 
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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