(ots) - Autofahrer können in der Regel auch im Dezember
noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Laut ADAC gibt es ein
Sonderkündigungsrecht auch nach dem Stichtag 30. November 2011. Eine
außerordentliche Kündigung steht jedem Autofahrer zu, dessen
Kfz-Versicherung sich zum 1. Januar 2012 erhöht, ohne dass ein
Schadenfall hierfür die Ursache ist. Diese Möglichkeit verschiebt
sich jedoch, wenn das Versicherungsjahr nicht am 31.12., sondern zu
einem anderen Termin endet.
Wer eine Erhöhungsmitteilung erhält, hat als Versicherter einen
zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder
leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Der ADAC weist darauf hin,
dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den
ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren
Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Ein
Sonderkündigungsrecht besteht laut Automobilclub auch, wenn die
Versicherung "nur" durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen
teurer geworden ist - deshalb sollten Autofahrer genau hinschauen.
Wichtig ist, so der ADAC, dass der Kunde in der schriftlichen
Kündigung klar Bezug nimmt auf die Beitragserhöhung, ansonsten kann
die Kündigung abgelehnt werden. Jederzeit kündigen können Autofahrer
ihre Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadensfall. Die Kündigung
sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein
abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls bei
einem anderen Anbieter versichern.
Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher nicht nur auf
einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die
Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte muss der neue
Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der
aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist
als der bestehende.
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