PresseKat - Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum NPD-Verbot

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum NPD-Verbot

ID: 531200

(ots) - Skeptiker eines NPD-Verbots sind nach den
jüngsten Ereignissen die Argumente verloren gegangen. Die Forderung,
beobachten sei wichtiger als verbieten, ist von der Realität
zerschlagen worden. Die Pannenserie des Verfassungsschutzes muss die
Vertreter dieser These eines Besseren belehrt haben. Die Theorie
einer NPD als Randgruppe einiger Verwirrter, die den Staat nicht
gefährden können, gehört ins Reich der Märchen. Wem ein letztes Indiz
dafür fehlte, bekam es in Person des langjähriger NPD-Funktionärs
Ralf Wohlleben auf dem Silbertablett präsentiert. Er soll das
Zwickauer Neonazi-Trio unterstützt haben. Wer meint, das sei ein
Einzelfall, irrt. Die Vernetzung der NPD im brutal-rechtsextremen
Milieu ist nicht mehr zu bestreiten. Ein NPD-Verbot löst die rechte
Gesinnung natürlich nicht in Luft auf. Es würden sich neue Formen
abseits der Parteienlandschaft am rechten Rand der Gesellschaft
entwickeln. Diese sind dann aber nicht staatlich legitimiert und
finanziert. Schließlich sollen jährlich 1,7 Millionen Euro aus
Steuergeldern in die NPD geflossen sein. Geld, mit dem vielleicht
sogar Mördern geholfen worden ist.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Karl-Theodor zu Guttenberg
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.11.2011 - 21:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 531200
Anzahl Zeichen: 1396

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum NPD-Verbot"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt