(ots) - Vorrang für den Schulfrieden
Die Richter am Bundesverwaltungsgericht hatten eine schwierige
Entscheidung zu treffen. Was wiegt schwerer: der Schulfrieden oder
die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit? Sie stimmten für
den Schulfrieden und trugen damit der speziellen Situation am
Diesterweg-Gymnasium in Berlin Rechnung. Die Schüler haben dort zu 90
Prozent einen Migrationshintergrund, sie kommen aus allen
Weltreligionen - und allen Glaubensrichtungen des Islam. Ein
Gebetsraum für nur eine der vielen Gruppen hätte das in der Regel
nicht einfache Miteinander von jungen Menschen unterschiedlicher
Kulturen noch um den Faktor Religion belastet - und die Vermittlung
von Lernstoff erschwert. Damit stärkt der Urteilsspruch die Schule,
er fördert den Ausgleich unter den Schülern und sichert Frieden auf
dem Pausenhof. Eine generelle Zurückweisung der Religionsfreiheit ist
das Urteil nicht. Schüler dürfen beten - selbst in Schulen, während
der unterrichtsfreien Zeit. Auch das betonen die Richter. In unserem
säkularen Land sind Schulen keine religionsfreien Zonen. Wer sollte
sich durch eine Besinnung vielleicht sogar in einem geschützten Raum
gestört fühlen? Kein Rektor darf etwas dagegen haben, kein Schüler
deswegen ausgegrenzt werden. Zur Toleranz gehört es, religiöse
Gefühle anderer zu respektieren, auch wenn man selbst keinen Bezug
zum Glauben hat. Das Leipziger Urteil mag der Versuchung, Religion in
dieser Berliner Schule zu instrumentalisieren, einen Riegel
vorschieben. Als Ausrede, sich nicht mit den unterschiedlichen
Glaubensrichtungen und dem friedlichen Miteinander
auseinanderzusetzen, taugt es nicht.
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