(firmenpresse) - Mit schützenswerten bzw. geschützten kreativen Leistungen hat es in der Regel jeder zu tun, der in der Veranstaltungsbranche arbeitet. Sei es der Veranstalter selbst, der damit bei der Planung und Durchführung konfrontiert ist, oder auch der Betreiber einer Versammlungsstätte, der z. B. Flyer, Eintrittskarten, Imagebroschüren produzieren lässt, sein Haus und sein Programm mit einem Internetauftritt bekannt macht oder gar Literatur herausgibt. Es ist daher unbedingt notwendig, einen Überblick über diewichtigsten Regelungen zum Urheberrecht zu haben.
Dieses Seminar kann und will keine juristische Begleitung ersetzen. Vielmehr will es sensibilisieren. Nach dem Seminar können Sie die wichtigsten urheberrechtlichen Probleme und Fallen erkennen und lösen.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
- Urheberrecht; Grundlagen und verwandte Schutzrechte
- Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere Nennungsrecht
- Schranken der Rechte
- Zitatrecht, Bildzitat
- Urheberrecht und Leistungsschutzrecht an Bildern
- Recht am eigenen Bild (Personen der Zeitgeschichte, Versammlungen usw.)
- Schutz von Veranstaltungen und anderen kreativen Leistungen
- Schutz von ausübenden Künstlern und Veranstaltern
- Grundzüge GEMA, VG Bild und Kunst und andere
- Verwertungsgesellschaften
- Folgen der Rechteverletzung
Referenten: Thomas Waetke – Rechtsanwalt
Termine: 08.10.2008 - Nürnberg
29.10.2008 - Frankfurt / Main
Seminarablauf: 1 Tag, von 09:30 – 17:00
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Kosten: 297,50 Euro (inkl. MwSt.)
(inkl. Tagungsgetränke und Seminarunterlagen)
Anmeldung / Infos:
siehe Kontakt-Informationen