(firmenpresse) - Seien Sie ehrlich: Kennen Sie die Unterschiede zwischen dem Ein- und Verkauf von Künstlern und der Künstlervermittlung? Ist Ihnen der Gehalt der Regelung des § 164 BGB klar, wonach der Vertreter nicht selbst Vertragspartei wird?
Unkenntnis dieser und anderer wichtiger Vorschriften kann dazu führen, dass eine Partei mit Künstlersozialabgabe oder Ausländersteuer belastet wird, diese Ausgaben aus Unkenntnis vorher aber nicht mit einkalkuliert wurden. Die Insolvenz kann im schlimmsten Fall die Folge sein. Steuerliche Aspekte von Verträgen mit ausländischen Künstlern werden im Seminar angesprochen
Die Kenntnis der vertraglichen Grundlagen wird im Seminar ebenso vermittelt, wie grundlegende Erläuterungen zu den branchentypischen Verträgen Konzertvertrag; Gastspielvertrag; Künstlervertrag; Tourneevertrag; Kooperationsvertrag; Vermittlungsvertrag; Agenturvertrag und Managementvertrag.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
- Die Beteiligten der Branche: Künstler, Manager, Agenten, -Eventagenturen, Gastspieldirektionen, Veranstalter (Tourneeveranstalter, örtlicher Veranstalter)
- Das Zustandekommen von Verträgen
- Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Rechtsbeziehungen zwischen Kartenkäufer, Veranstalter und Vorverkaufskasse
- Einführung in die verschiedenen Abgabepflichten (GEMA, KSK)
- Einführung in die beschränkte Steuerpflicht
Referenten: Martin Hortig - Rechtsanwalt
Termine: 09.09.2008 - Potsdam
24.09.2008 - Hamburg
14.10.2008 - Stuttgart
11.11.2008 - Weimar
25.11.2008 - Hannover
09.12.2008 - Schwerin
Seminarablauf: 1 Tag, von 09:30 – 17:00
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Kosten: 297,50 Euro (inkl. MwSt.)
(inkl. Tagungsgetränke und Seminarunterlagen)
Anmeldung / Infos:
siehe unter Kontakt-Informationen