(ots) - Es ist noch nicht lange her, da musste an dieser
Stelle das 50-jährige Planungsjubiläum der A 33 »gewürdigt« werden.
Jetzt wird das wohl wichtigste Infrastrukturprojekt der Region ein
weiteres Mal auf die Kriechspur geschoben. Die Umweltverbände haben
Klage gegen den Lückenschluss bei Halle eingereicht. Nun droht
mindestens ein weiteres Jahr Verzögerung. Die Klage ist nach zuletzt
massiver Kritik keine Überraschung mehr. Und doch: Es waren eben jene
Umweltverbände, die 2004 mit am Verhandlungstisch saßen, als mit der
damaligen rot-grünen Landesregierung die dritte Umplanung der A 33
auf der so genannten Konsenstrasse beschlossen wurde. Mal abgesehen
davon, dass viele Haller die stadtnahe K-Trasse als Katastrophe
empfinden, wurde das Verhandlungsergebnis als »Durchbruch« gefeiert.
Einen solch unmittelbaren und durchgreifenden politischen Einfluss
hatten die Umweltverbände bis dahin noch nie erreicht. Und
tatsächlich wuchsen die Ausgaben für Natur-, Umwelt- und Artenschutz
im Zuge der A 33 auf etwa 30 Millionen Euro an. Zum Vergleich: Für
Lärmschutz werden bei dem 130 Millionen-Euro-Projekt etwa fünf
Millionen Euro aufgebracht. Mit der Entwicklung der Konsenstrasse
wurden die Umweltverbände zu machtvollen politischen Akteuren, ohne
dass sie sich hätten Wahlen stellen müssen. Mit ihrer Unterschrift
übernahmen sie politische Verantwortung. Und der werden sie
letztendlich nicht gerecht. Natürlich kann man fachlich darüber
streiten, wie der Schutz einer Bechstein-Fledermaus am besten
gewährleistet wird. Doch wie will man eigentlich noch vermitteln,
dass vier Meter hohe Wände links und rechts der Autobahn als
Überflugschutz für eine Fledermaus nicht mehr ausreichen, dass auf
dem Mittelstreifen unbedingt auch noch eine sechs Meter hohe Wand
gebaut werden muss, damit die Fledermaus über der Autobahn nicht
herabfällt und vor einen Lastwagen knallt? Forderungen dieser Art
sind kaum geeignet, in der Bevölkerung noch Verständnis für die
eigentlich wichtigen Belange des Artenschutzes zu erlangen. Ebenso
fragwürdig ist der Kampf um eine andere Ausgleichsflächenberechnung,
den die Umweltverbände zu einem zentralen Punkt ihrer Klage gemacht
haben. Denn letztlich ist der viel kritisierte Erlass der
schwarz-gelben Vorgängerregierung, den der jetzige grüne
Umweltminister nicht geändert hat, nur der Versuch, einen gerechteren
Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft und des
Naturschutzes herzustellen. Es ist eben auch im allgemeinen
Interesse, dass den Bauern nicht immer noch mehr Flächen weggenommen
werden, die sie zur Erzeugung unserer Lebensmittel brauchen. All
diese Zusammenhänge im Blick zu behalten, ist die Aufgabe
verantwortungsvoller Politiker. Die Umweltverbände zeigen mit ihrer
Klage, dass sie vor allem ihre Partikularinteressen sehen.
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