(ots) - Die Bank gewinnt immer. Diese Casino-Weisheit
gilt auch für den Staat. Etwa 2,5 Milliarden Euro jährlich fließen
aus den Lottoeinnahmen in die Kassen der Länder sowie in ihre Sport-
und Kulturstiftungen. Kein Wunder also, dass sich die Länder mit
allen Mitteln gegen die private Konkurrenz wehren. Doch die Politik
hat sich verzockt. Das Argument, nur staatliche Kontrolle könne die
Spielsucht eindämmen, hat sich nun auch in den Augen der Münsteraner
Richter als scheinheilig erwiesen. Üppige Jackpots beim Staatslotto
sprechen ebenso dagegen wie die Legalisierung von immer
ausgefuchsteren Glücksspielautomaten in privaten Spielhallen. Der
Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Die Länder müssen
sich klar bekennen: Entweder ein Nein zu Wetten aller Art oder aber
die Freigabe privater Anbieter. Eines aber darf nicht geschehen: Dass
die Kommunen Schadenersatz für die Schließung von Wettbüros leisten
müssen, obwohl sie nur verlängerter Arm des Landes waren. Das Land
steht zumindest in der Pflicht, die Kommunen zu entschädigen. Denn:
Spielschulden sind Ehrenschulden.
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