Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Straßburger Urteil zu nicht verheirateten Vätern: Vaterrecht
(ots) - Vor dem Gesetz ist es in Deutschland so,
dass Vater eines ehelich geborenen Kindes der Ehemann der Mutter ist,
auch wenn das Kind von einem anderen stammt. Rechte und Pflichten hat
der Ehemann, der biologische Vater bleibt außen vor. Zumindest hatte
er bis zum aktuellen Straßburger Urteil keinen eigenen Rechtsanspruch
auf Umgang mit dem Kind. In umgekehrter Richtung ist die strikte
Trennung von Biologie und Recht bereits seit einigen Jahren
gelockert. Kinder haben ein Recht auf Kontakt zum - von der Mutter
getrennt lebenden - biologischen Vater. Mit der Modernisierung der
alten Gesetzgebung wurde das Familienrecht an eine gesellschaftliche
Entwicklung angepasst, die von der zunehmenden Zahl sogenannter
Patchwork-Familien geprägt ist. Das Straßburger Urteil treibt diese
Modernisierung weiter.
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Datum: 15.09.2011 - 18:04 Uhr
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