Ab in die Tonne? / Abgelaufenes Haltbarkeitsdatum heißt nicht ungenießbar
(ots) - Lebensmittel mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum
sollten nicht ungeprüft in den Müll gegeben werden. Wenn Farbe,
Konsistenz und Geruch in Ordnung sind, kann das Produkt auf den
Tisch, heißt es im Apothekenmagazin "BABY und Familie". Ausnahmen
sind leicht verderbliche Waren, wie zum Beispiel Hackfleisch. Das
soll nach Ablauf des Verbrauchsdatums auf jeden Fall entsorgt werden.
Zu viele Lebensmittel landen bisher ungeprüft im Müll: laut der
Save-Food-Studie jedes fünfte.
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Das Apothekenmagazin "BABY und Familie" 9/2011 liegt in den
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Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
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Datum: 15.09.2011 - 09:03 Uhr
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