(ots) - Die Bundesregierung kann erst einmal aufatmen.
Und auch die Bürger dürfen beruhigt sein. Beiden hat das
Bundesverfassungsgericht gedient, indem es die Euro-Rettung
einerseits für rechtens erklärte, andererseits aber an strenge
demokratische Voraussetzungen band. Allerdings enthält der
Richterspruch auch einen nationalstaatlichen Ton, der die
Fortentwicklung Europas hemmt und uns künftig noch Probleme bereiten
wird. In seinem Urteil stellte das Gericht klar, dass die 2010
beschlossenen Hilfskredite für Griechenland und der damals
eingerichtete Euro-Stabilisierungsfonds nicht gegen das Grundgesetz
verstießen. Die Klage der eurokritischen Professoren wies das Gericht
zurück. Die Begründung: Der Bundestag habe jedes Mal zugestimmt und
damit sein überragend wichtiges Budgetrecht gewahrt. So sei auch
nicht das Recht der Bundesbürger beschnitten worden, durch die Wahl
der Volksvertreter die Politik zu beeinflussen. Für die Zukunft
legten die Verfassungsrichter fest, dass das auch so bleiben müsse.
Immer wenn es darum gehe, anderen Staaten Geld oder finanzielle
Sicherheiten zur Verfügung zu stellen, müsse mindestens der
Haushaltsausschuss des Bundestages zustimmen. Keinesfalls dürfe ein
Automatismus einsetzen, bei dem Deutschland ohne Mitwirkung des
Parlaments Unterstützung an Schuldenstaaten zahle. Dass die
Zustimmung des Bundestages aber quasi in jedem Einzelfall notwendig
wird, macht es schwieriger, Europa weiterzuentwickeln. Europäische
Krisen wie die gegenwärtige lassen sich ja nur mit einer
gesamteuropäischen Finanzpolitik vermeiden. Genau diesen Prozess
jedoch erschwert das Bundesverfassungsgericht. Es will die Demokratie
auf nationaler Ebene konservieren. Dies könnte Europa noch schaden -
und damit auch seinen Unionsbürgern.
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