(ots) - Jetzt dürfen sie in Athen, Lissabon oder auch Dublin
aufatmen. Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen
deutsche Bürgschaften und Finanzhilfen für schwächelnde Euro-Länder.
Eine Überraschung ist das Urteil nicht.
Man darf den Karlsruher Richtern wohl manches zutrauen, aber dass
sie Europa aus den Angeln heben, das denn doch nicht. Wo es um
wesentliche Weichenstellungen geht, stellen sie sich der Politik
nicht mit Verboten in den Weg, auch das ist eine seit langem geübte
Karlsruher Tradition. In diesem Sinne sind die Richter sich treu
geblieben. In einem anderen auch: Wer jetzt schnurstracks auf die
"Vereinigten Staaten von Europa" losmarschieren möchte, hat in
Karlsruhe keine Verbündeten. Die Richter haben deutlich gemacht, dass
sie das Haushaltsrecht des Parlaments als unveräußerlichen
Kernbestand der Demokratie in Deutschland sehen.
Die Politik wird mit diesem Votum zurechtkommen müssen. Es berührt
schließlich auch Überlegungen, der Krise durch mehr europäische
Einheitlichkeit in der Finanzpolitik beizukommen. Eine europäische
"Wirtschaftsregierung" könnte
in Karlsruhe Missfallen finden.
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