(ots) - Nein, viel Interpretationsspielraum lässt das Urteil
des Europäischen Gerichtshofs nicht. Im Sinne eines vorsorgenden
Gesundheitsschutzes verlangt es, dass Lebensmittel, die
Genveränderungen enthalten, auch einer speziellen Zulassung bedürfen.
Liegt die nicht vor, darf das Produkt nicht verkauft werden. Ob
genverändertes Material zufällig oder absichtlich etwa in den Honig
gelangte, spielt ausdrücklich keine Rolle. Es gilt die Nulltoleranz
bei Verunreinigung. Daraus lässt sich der Erfolg des Imkers
Karl-Heinz Bablok ableiten. Alles andere wäre auch absurd. Ihm kann
doch nicht auferlegt werden, im Umkreis von sieben Kilometern - so
weit fliegen Bienen - auszuloten, ob sich ein Landwirt für den Anbau
genveränderter Organismen entschieden hat. Er kann sich mit den
Bestäubern nicht aus dem Staub machen, weil er seinen Honig nicht
verunreinigen lassen will. Wegen des fragwürdigen Kampfes gegen einen
in den USA bereits wieder resistenten Schädling ließe der Staat zu,
dass Pflanzen nicht hinreichend bestäubt werden. Das Urteil wird für
den Genanbau in Deutschland und Europa Folgen haben. Denn eine
Koexistenz durch größere Abstände zwischen Bienenstöcken und
Gen-Anbauern wird vor allem in dichtbesiedelten Ländern unmöglich
sein. In Bayern müssten nur auf zwei Prozent der Maisäcker
Genpflanzen stehen, und die 22 000 Imker könnten auswandern, wenn sie
genfreien Honig verkaufen wollen.
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