(ots) - Bioland begrüßt das heutige Urteil des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) als klaren Sieg für den
Verbraucherschutz und für eine gentechnikfreie Landwirtschaft. Danach
darf Honig keine Zutat enthalten, die aus GVO hergestellt wurde, wenn
diese in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist. Hierunter
fällt der verunreinigte Pollen, der im Honig des klagenden Imkers
gefunden wurde. Es gilt weiterhin die Nulltoleranz.
"Das Urteil stärkt die Position von Imkern und Konsumenten, die
sich nicht der Wirtschaftsmacht internationaler Saatgutkonzerne
beugen," kommentiert Jan Plagge, Präsident von Bioland die
Gerichtsentscheidung. "Der Schutz von Mensch und Umwelt muss
absoluten Vorrang vor den Einzelinteressen von Saatgutkonzernen
haben, die GVO vermarkten". Mit dem Richterspruch müsse kein Imker
mehr in dem von ihm produzierten Honig Gentech-Pollen und kein
Verbraucher gentechnisch verunreinigten Honig akzeptieren.
"Bundesministerin Ilse Aigner muss jetzt handeln und die
angekündigte Novelle des Gentechnikgesetzes nutzen, um Honig vor
Verunreinigungen mit GVO zu schützen. Bioland fordert einen Abstand
von mindestens fünf Kilometern zwischen Bienenstöcken und Feldern auf
denen Gentech-Pflanzen angebaut werden. Dies entspricht dem
durchschnittlichen Flugradius einer Biene," so Plagge.
Die Bundesländer fordert Bioland auf, Importhonige auf nicht
zugelassene GVO zu untersuchen und bei Positivfunden aus dem Verkehr
zu ziehen. "Die Bestätigung der Nulltoleranz durch den EuGH muss nun
in der Praxis umgesetzt werden, so Plagge.
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