(ots) - Der Sachverständigenrat für Umweltfragen 
(SRU) hat ein umfassendes Sondergutachten zu Vorsorgestrategien für 
Nanomaterialien vorgelegt. "Aus den 600 Seiten wird deutlich, dass 
ein pauschales Urteil über die Risiken von Nanomaterialien nicht 
möglich ist. Außerdem geht aus dem Gutachten hervor, dass es keine 
wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Nachweise dafür gibt, 
Nanomaterialien würden - so wie man sie heute herstellt und verwendet
- zu Schädigungen von Umwelt und Gesundheit führen", erklärte Dr. 
Gerd Romanowski, Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im 
Verband der Chemischen Industrie (VCI).
   Auf Unverständnis stößt beim VCI deshalb, dass der 
Sachverständigenrat trotzdem Anlass für eine "abstrakte Besorgnis" 
sieht. Das Sondergutachten enthält zahlreiche Vorschläge zur 
Anpassung und Verschärfung gesetzlicher Vorschriften, zum Beispiel im
Chemikalien- und Umweltrecht. "Diese Vorschläge halten wir angesichts
der vorhandenen Datenlage für überzogen. Sie  würden die 
Innovationspotenziale, die die Nanotechnologie bietet, zudem unnötig 
beeinträchtigen", kritisierte Romanowski.
   Die Forderung des SRU zur Schaffung von mehr Transparenz über 
kommerziell verwendete Nanomaterialien und über verbrauchernahe 
Produkte, die Nanomaterialien enthalten, wird vom VCI grundsätzlich 
unterstützt. Aus Sicht des VCI lässt sich mehr Transparenz in den 
Anwendungsgebieten und Produktbereichen, in denen dies sinnvoll 
erscheint, mit bereits existierenden Mechanismen und Instrumenten 
herstellen.
   Die Forderung des SRU nach Einführung einer generellen 
Meldepflicht und eines sektorenübergreifenden generellen 
Nanoprodukt-Registers sowie einer Kennzeichnungspflicht für 
Nanoprodukte lehnt der VCI jedoch ab: "Ein solches Register würde nur
zu unnötiger Doppelregulierung und zu erheblichen Überschneidungen 
mit bestehenden Informations- und Kennzeichnungspflichten führen", 
erläutert Romanowski. Schließlich gebe es bereits Datenbanken für 
chemische Stoffe, zu denen auch Nanomaterialien gehören, bei der 
europäischen Chemikalienagentur ECHA. Und speziell für Kosmetik, 
Biozide und im Lebensmittelbereich existierten schon Produktregister.
"Eine generelle Kennzeichnungspflicht von Nanoprodukten würde von den
Verbrauchern als Warnhinweis verstanden, obwohl die sogenannte 
Nanoskaligkeit als solche keine gefährliche Eigenschaft ist", so der 
VCI-Geschäftsführer.
   Der VCI vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von rund 
1.650 deutschen Chemieunternehmen und deutschen Tochterunternehmen 
ausländischer Konzerne gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen
der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien. Der VCI steht für 
mehr als 90 Prozent der deutschen Chemie. Die Branche setzte 2010 
über 171 Milliarden Euro um und beschäftigte rund 415.000 
Mitarbeiter.
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