(ots) - Kommentar der Ostthüringer Zeitung zu
Finanzausgleich: Der frühere SPD-Abgeordnete Volker Schemmel aus
Altenburg trieb seinerzeit eine Verfassungsklage gegen den
Finanzausgleich voran, die 2005 in ein richtungsweisendes Urteil
mündete. Die Richter in Weimar schrieben der Landesregierung drei
Grundsätze ins Stammbuch. Erstens: Die Finanzausstattung der Kommunen
hat nicht länger nach Gutsherrenart zu erfolgen, sondern nach dem
tatsächlichen Bedarf. Zweitens: Dieser Bedarf ist abzudecken, egal,
wie reich oder arm das Land gerade ist. Und drittens: Neben den
Pflichtaufgaben der Kommunen muss auch noch Spielraum für deren
freiwillige Leistungen sein. Der Jubel über das Urteil blieb den
Kommunen bald im Halse stecken. Dass für die Bedarfsermittlung Zahlen
auch aus 2003 herhalten mussten, garniert mit kreativen Rechentricks,
hat nicht nur die FDP erbost. Aber die FDP hat die Sache erneut vor
Gericht gebracht. Und die Richter werden diesmal die Gelegenheit wohl
nutzen, um ihr 2005er Urteil fortzuschreiben.
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