Ein weiterer Schritt zu mehr Religionsfreiheit
(pressrelations) - Vorgaben des Menschengerichtshofes erfüllt Die Verordnung über die Rückgabe von Eigentum an nicht-muslimische religiöse Minderheiten ist zu begrüßen, so Maria Flachsbarth, die kirchenpolitische Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
"Wir sind positiv überrascht von dem zukunftsweisenden Schritt der Regierung Erdogan. Mit der Verordnung vom Wochenende schafft sie mehr Freiheit für religiöse Minderheiten und erfüllt damit auch eine der Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach mehr Religionsfreiheit in der Türkei.
Die Möglichkeit zur freien Ausübung der Religion ist ein Menschenrecht. Insofern ist die Verordnung ein positiver Schritt, der die christlichen und jüdischen Gläubigen in ihrer eigenen Religion anerkennt.
Wir hoffen, dass damit auch die jahrelangen zermürbenden Auseinandersetzungen um das Kloster Mor Gabriel, eines der ältesten Klöster weltweit, einen guten Abschluss finden wird und die Gläubigen unbehelligt und in Frieden mit ihren Nachbarn ihre Religion ausüben können."
Hintergrund:
Die Verordnung vom vergangenen Wochenende bezieht sich auf die sogenannte "Erklärung von 1936". Alle nicht-muslimischen Stiftungen in der Türkei mussten ihr Eigentum auflisten. Der türkische Staat konfiszierte zahlreiche Gebäude und Grundstücke der christlichen und jüdischen Gemeinden. Ihre Arbeit wurde sehr beeinträchtigt und viele nicht-muslimische Türken verließen das Land.
Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte in dieser Sache immer wieder gegen die türkische Regierung geurteilt. Erdogans Vorstoß vom Sonntag erfüllt endlich die Vorgaben des Gerichts.
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