Mitteldeutsche Zeitung: zu Hartz IV
(ots) - Gerade Kinder in Hartz-IV-Familien leiden darunter,
dass fürs Kino, für Zoo-Besuche, angesagtes Spielzeug und "coole"
Kleidung das Geld fehlt. Wenn Großeltern, Onkel oder Tanten zwei Mal
im Jahr einen Hunderter springen lassen, auf dass der Nachwuchs sich
den einen oder anderen außerbudgetären Wunsch erfüllen kann, handeln
sie aus Liebe zu ihren Nächsten. Die Schenkenden wollen nicht den
Sozialstaat entlasten, sondern den Kindern eine Freude bereiten. Es
ist schlicht ein Gebot der Menschlichkeit, Schenkenden und
Beschenkten dieses kleine Glück zu gönnen. Unabhängig davon wirkt das
geltende Recht wie eine Anleitung zum "Schwarzschenken". Wird das
Präsent nicht überwiesen, sondern bar ausgehändigt, bleibt das
Jobcenter in Sachen Anrechnung chancenlos.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 23.08.2011 - 20:06 Uhr
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