Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Urteile des Bundesfinanzhofs
(ots) - Die Kläger können sich über die Entscheidungen
des Bundesfinanzhofes zunächst einmal freuen. Doch Millionen von
Studenten und Auszubildende sollten nicht allein wegen dieses
Richterspruchs rauschende Partys feiern. Sie dürfen jetzt nicht das
Geld ausgeben, das sie sich später einmal als gutverdienende
Arbeitnehmer an Steuerrückzahlungen erhoffen. Noch gibt es zu viele
Fallstricke. So kann das Finanzministerium einfach eine
Gesetzesänderung auf den Weg bringen oder mit einem
»Nichtanwendungserlass« die Finanzämter zwingen, die Urteile nur in
Einzelfällen zu berücksichtigen und auf weitere Rechtsentscheide zu
warten. Diese Praxis ist skandalös. Erst schlagen die Gerichte dem
Gesetzgeber die unklaren Formulierungen um die Ohren, und dann kann
das Finanzministerium auf Zeit spielen. Von Waffengleichheit kann
hier nicht die Rede sein. Und wer nicht gerade Steuerrecht studiert,
könnte bei den Vorschriften und Ausnahmen leicht ins Stolpern kommen.
Andererseits: Wenn es vierstellige Summen geht, sollte noch Geld für
einen Expertenrat drin sein. Ist der nicht auch von Steuer
abzusetzen?
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Andreas Kolesch
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Datum: 17.08.2011 - 21:00 Uhr
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