Selbständige und Dienstleister aus Deutschland als Besitzer von Ferienwohnungen und Häusern in Spanien haben beste Chancen auf Investitionsgewinne...
(firmenpresse) - Seit Jahren schwebt der Streit in den weissen Wolken des Sonnenhimmels vieler Ferienorte in Deutschland und im Ausland : Kann das deutsche Finanzamt mit Kosten der Ferienwohnung konfrontiert werden und können diese steuermindernd geltend gemacht werden ?
Im Inland gibt es hier Regelungsansätze - da das Finanzamt hier natürlich auch Zugriffe auf die informationen rund um die Fereinimmobilie hat. Im Ausland (auch EU) wird es problematisch.
Viele Unternehmer und Selbständige zieht es natürlich auch in ihre Immobilien im Ausland - im wesentlichen Südeuropa / Spanien. Die Geltendmachung von Kosten gegenüber dem deutschen Finanzamt ist jedoch oft "Fehlanzeige" obwohl Selbständige seit Jahren kaum mehr zusammenhängenden Urlaub machen - sondern lediglich zur Steigerung des "psychischen Inputs" eine Ortswechsel vornehmen in andere Kulturen und/oder andere Flora und Fauna - das Bürohandy klingelt jedoch unentwegt weiter... es wird gearbeitet - auch wenn im Hintergrund das Meeresrauschen Behaglichkeit vorgaukelt.
Mittlerweile haben jedoch etliche Unternehmen und Unternehmer die Fakten umgesetzt. Durch Firmengründungen in den jeweiligen EU-Ländern und den damit verbunden ordentlichen Rechnungsstellungen an den "Heimatbetrieb" wird der Umstand der 24/7-Work -Reality auch wirtschaftlich berücksichtigt - vor allem im Bereich der Kosten gegenüber den Finanzbehörden.
Das Büro der Gesellschaften befindet sich dabei oft in den eigenen Auslands-Immobilien und die dortigen Einnahmen der ordentlichen Gesellschaften werden (zur Freude der ausländischen lokalen Finanzämter) am Standort versteuert - dabei stehen natürlich die lokalen Kosten dagegen sowie die notwendigen Reisekosten des Unternehmers.
Derartige Konzepte bringen oft mehr als dubiose "Anlagesysteme mit Steuervorteil" und schaffen persönliches Produktivkapital - da es um die eigenen Unternehmen geht.
Je nach EU-Land kann dabei noch der Effekt der unterschiedlichen Steuersätze weiter Vorteile bei der Verlagerung von Geschäftsaktivitäten bringen.
... letztendlich wurde die EU geschaffen um Standortfreiheit, Arbeitsfreiheit und Niederlassungsfreiheit zu realisieren ... und lokale Behörden und Finanzämter in Spanien, Griechenland, Portugal oder Italien stehen solchen Ambitionen z.Zt. sicherlich gerne bei.
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