(PresseBox) - Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Lernspiele als Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt sein können.
Die Klägerin entwickelt und vertreibt Lernspiele, die Beklagte hat Lernspiele hergestellt und vertrieben, die weitgehend nach demselben Prinzip wie die Lernspiele der Klägerin funktionieren. Nach Ansicht des BGH können die Lernspiele der Klägerin als Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlich geschützt sein. Für Darstellungen wissenschaftlicher Art ist es begriffswesentlich, dass sie der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen dienen. Bereits der Darstellung einfachster "wissenschaftlicher" Erkenntnisse kann Urheberrechtsschutz zukommen. Für den Urheberrechtsschutz einer Darstellung wissenschaftlicher Art ist der dargestellte Inhalt ohne Bedeutung. Es kommt nicht darauf an, was, sondern wie etwas dargestellt wird. Nur die Form der Darstellung kann deren Urheberrechtsschutz begründen.
Urteil vom 1. Juni 2011 - I ZR 140/09 - Lernspiele
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 93/2011
Fazit:
Die Wissenschaft ist frei, geschützt wird nur die konkrete Darstellung. Entscheidend für den urheberrechtlichen Schutz ist bei wissenschaftlichen Arbeiten nicht der Inhalt, sondern die Formgestaltung. Weist diese Eigentümlichkeiten auf, die über den wissenschaftlichen Inhalt hinaus eine schöpferische Leistung darstellen, genießen sie als Darstellungen wissenschaftlicher Art Urheberrechtsschutz. Hierfür reicht es schon aus, dass sich die Gestaltung vom alltäglichen Schaffen im betroffenen Bereich abhebt, auch wenn das Maß der geistigen Leistung und individuellen Prägung gering ist. Ist die Eigentümlichkeit gering, reichen aber auch bereits geringe Abweichungen eines "Konkurrenzproduktes" aus, damit eben keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Udo Maurer
Rechtsassessor
Timo Schutt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.
Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.
Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.
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