PresseKat - Neue Westfälische (Bielefeld): Gerichtshof stärkt Hinweisgeber auf Missstände Öffentliche Hygien

Neue Westfälische (Bielefeld): Gerichtshof stärkt Hinweisgeber auf Missstände
Öffentliche Hygiene
WOLFGANG MULKE, BERLIN

ID: 445103

(ots) - Kein Arbeitnehmer muss sein Gewissen beim
Betreten des Betriebs an der Garderobe abgeben und fortan schweigen,
auch wenn sich sein Arbeitgeber grobe Verfehlungen zu Schulde kommen
lässt. Gut, dass es europäische Richter mit dieser Sichtweise gibt.
Deutsche Juristen schlagen sich schnell auf die Seite der Chefs, wenn
Beschäftigte Missstände öffentlich anprangern oder heimlich anzeigen.
Die Berliner Pflegerin, die gegen ihre Klinik klagte, weil dort
unhaltbare Zustände ob fehlenden Personals herrschten, hat wenig von
dem Urteil. Ihre Kündigung gilt fort, weil der Rechtsweg in
Deutschland abgeschlossen ist. Aber vielleicht bewirken die
Bemerkungen der Menschenrechtler in anderen Fällen ein Umdenken bei
den Arbeitsgerichten. Den geschäftsschädigenden Verrat von
Betriebsinterna und das verantwortungsbewusste Handeln trennt
mitunter nur ein schmaler Spalt. Doch die Trennung ist vonnöten. Wer
aus Frust oder Ärger die Firma in Verruf bringt, muss
selbstverständlich die Konsequenzen daraus tragen. Aber es geht nicht
an, dass Beschäftigte aus Angst vor einer fristlosen Kündigung ihren
Chefs alles durchgehen lassen müssen. In anderen Ländern ist dies
längst Teil der öffentlichen Hygiene. Daran kann man sich ein
Beispiel nehmen.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten(at)neue-westfaelische.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Gerichtsurteil zum Solidaritätszuschlag: Neue Westfälische (Bielefeld): Amerikaner beenden Raumfahrtprogramm
Teflonpfanne
JÜRGEN JUCHTMANN
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.07.2011 - 18:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 445103
Anzahl Zeichen: 1529

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): Gerichtshof stärkt Hinweisgeber auf Missstände
Öffentliche Hygiene
WOLFGANG MULKE, BERLIN
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Neue Westfälische (Bielefeld) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Neue Westfälische (Bielefeld)