PresseKat - Die Heizkostenverordnung ist kein Buch mit sieben Siegeln

Die Heizkostenverordnung ist kein Buch mit sieben Siegeln

ID: 42578

Durch die Internet-Heizkostenabrechnung von HEIZWARE-Software ist die Heizkostenabrechnung nach der HKVO leicht durchführbar. Die Heizkostenverordnung ist berücksichtigt.

(firmenpresse) - Die Rechtssicherheit, welche die Verwendung eines Programms zur Heizkostenabrechnung auf der Basis der Heizkostenverordnung gibt, sollte nicht teuer sein. Eigene Tabellen-Kalkulationen berücksichtigen in vielen Fällen nicht die Besonderheiten, z.B. bei Mieterwechsel oder Leerstandszeiten. Auch die Warmwasserkosten-Trennung bereitet in vielen Fällen Schwierigkeiten.

Insbesondere die flächenabhängige und verbrauchsabhängige Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten sollte so eingebaut sein, dass sie auch einer juristischen Überprüfung standhält. So gerne auch der Einzelne seiner eigenen Kalkulation vertraut. Letztlich Sicherheit erhält er nur, wenn die Daten korrekt nach Tagen oder Heizgradtagen bewertet werden und die Nutzungszeit jeweils in die Flächenberechnung eingeht.

Warum sich also noch mit eigenen Tabellen herumschlagen, wenn doch die Nutzung von HEIZWARE-Software so einfach ist. Außerdem liefert, montiert und bewertet HEIZWARE alle elektronischen Heizkostenverteiler nach Heizkörpergröße und -leistung. So ist die Nachvollziehbarkeit und Korrektheit gewährleistet.

Die Aktion: „Von HEIZWARE gelieferte Geräte werden von HEIZWARE-Software kostenlos in die Software eingepflegt“, läuft seit Anfang Februar 2008. Hier kann man es sich wirklich einfach machen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  FalconStor bringt neue VTL Enterprise Edition Green-IT und das IT-Service-Net
Bereitgestellt von Benutzer: guentherfaber
Datum: 11.02.2008 - 11:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 42578
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Limeshain



Kategorie:

New Media & Software


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.02.2008

Diese Pressemitteilung wurde bisher 548 mal aufgerufen.

Schutz für Mieter: was wichtig ist ...

Mieterschutz: die wichtigsten Tipps Die Wohnungsnot soll sich in den kommenden Jahren noch mehr verschärfen. Wohl dem, der ein Dach über dem Kopf hat, oder? Nicht in allen Fällen, denn manchmal ist das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ...