Durch die Internet-Heizkostenabrechnung von HEIZWARE-Software ist die Heizkostenabrechnung nach der HKVO leicht durchführbar. Die Heizkostenverordnung ist berücksichtigt.
(firmenpresse) - Die Rechtssicherheit, welche die Verwendung eines Programms zur Heizkostenabrechnung auf der Basis der Heizkostenverordnung gibt, sollte nicht teuer sein. Eigene Tabellen-Kalkulationen berücksichtigen in vielen Fällen nicht die Besonderheiten, z.B. bei Mieterwechsel oder Leerstandszeiten. Auch die Warmwasserkosten-Trennung bereitet in vielen Fällen Schwierigkeiten.
Insbesondere die flächenabhängige und verbrauchsabhängige Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten sollte so eingebaut sein, dass sie auch einer juristischen Überprüfung standhält. So gerne auch der Einzelne seiner eigenen Kalkulation vertraut. Letztlich Sicherheit erhält er nur, wenn die Daten korrekt nach Tagen oder Heizgradtagen bewertet werden und die Nutzungszeit jeweils in die Flächenberechnung eingeht.
Warum sich also noch mit eigenen Tabellen herumschlagen, wenn doch die Nutzung von HEIZWARE-Software so einfach ist. Außerdem liefert, montiert und bewertet HEIZWARE alle elektronischen Heizkostenverteiler nach Heizkörpergröße und -leistung. So ist die Nachvollziehbarkeit und Korrektheit gewährleistet.
Die Aktion: „Von HEIZWARE gelieferte Geräte werden von HEIZWARE-Software kostenlos in die Software eingepflegt“, läuft seit Anfang Februar 2008. Hier kann man es sich wirklich einfach machen.