(firmenpresse) -
Wenn die Gesundheit nicht mitspielt, steht für Beschäftigte oft mehr auf dem Spiel als verpasste Arbeitstage. Plötzlich geht es um Lohn, Arbeitsplatzsicherheit und die Frage, wie lange der eigene Arbeitgeber noch hinter einem steht. Dabei steigen die Krankenstände und viele Teams sind ohnehin knapp besetzt. Wer das Recht des Arbeitnehmers bei Krankheit kennt, kann ruhiger reagieren und Entscheidungen treffen, die die eigene Gesundheit und die finanzielle Sicherheit schützen.
Hohe Krankenstände, hohe Verunsicherung
Die Zahl der Krankmeldungen in Deutschland ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Laut Fehlzeitenreport der AOK kamen 2024 auf hundert Beschäftigte 228 Krankheitsfälle. Viele Beschäftigte erleben, dass psychische Belastungen und Infekte häufiger zu Ausfällen führen und fragen sich, wie stabil ihre Position im Job bleibt.
Lohnfortzahlung und Krankengeld - die Angst vor Kündigung
Im Netz tauchen Suchbegriffe wie Kündigung wegen Krankheit Abfindung oft gemeinsam auf, weil viele Betroffene mit finanziellen Sorgen kämpfen. Grundsätzlich gilt, wer länger als vier Wochen im Betrieb arbeitet, hat bei Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. In der Regel zahlen Firmen bis zu sechs Wochen den vollen Lohn, danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Dieses liegt meist bei siebzig Prozent des Bruttolohns und wird für einen begrenzten Zeitraum gezahlt.
Wann darf der Arbeitgeber krankheitsbedingt kündigen?
Krankheit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung, die Hürden sind jedoch hoch. Juristisch wird zwischen häufiger Kurzerkrankung und längerer Arbeitsunfähigkeit unterschieden. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass in Zukunft mit erheblichen weiteren Ausfällen zu rechnen ist und dass der Betrieb unzumutbar belastet wird. Außerdem prüfen Gerichte, ob der Arbeitgeber mildere Mittel genutzt hat, etwa einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht bei krankheitsbedingter Kündigung nicht, häufig kommt es aber im Rahmen eines Vergleichs dazu.
Digitale Krankmeldung - eAU verändert Abläufe
Seit 2023 läuft die Übermittlung von Krankschreibungen elektronisch. Ärztinnen und Ärzte senden die Daten an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort digital ab. Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber trotzdem unverzüglich über die Erkrankung informieren und die ärztliche Feststellung rechtzeitig einholen. Unternehmen berichten zum Teil von Startschwierigkeiten, langfristig soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Verwaltung entlasten und Fehler verringern. Für Beschäftigte ändert sich vor allem der Umgang mit dem früheren gelben Zettel, als Beweismittel in Streitfällen bleibt eine Papierbescheinigung vorerst möglich.
Was Beschäftigte im Krankheitsfall beachten sollten
Rechte wirken nur, wenn sie bekannt sind und im Alltag Beachtung finden. Hilfreich ist eine kleine Checkliste, die im Krankheitsfall Orientierung gibt:
- Krankheit so früh wie möglich beim Arbeitgeber melden, im Idealfall noch vor Arbeitsbeginn
- Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich feststellen lassen und Fristen aus dem Arbeitsvertrag beachten
- bei längerer Krankheit Rücksprache mit der Krankenkasse halten und Ansprüche auf Krankengeld prüfen
- bei drohender Kündigung frühzeitig Rechtsberatung oder Gewerkschaft ansprechen
Wer häufiger krank ist, sollte zudem Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements und ein betriebliches Eingliederungsmanagement kennen. Ziel solcher Programme ist, die Arbeitsbedingungen anzupassen und Rückfällen vorzubeugen.
Rechte kennen, Konflikte früh entschärfen
Die Rechte von Arbeitnehmern bei Krankheit gehen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hinaus. Die Kombination aus Entgeltfortzahlung und Krankengeld soll Beschäftigte absichern, wenn die Gesundheit nicht mitspielt. Zusätzlich sorgen hohe Hürden für krankheitsbedingte Kündigungen dafür, dass diese gut begründet sein müssen. Gleichzeitig zeigt der Blick auf steigende Fehlzeiten, dass Unternehmen und Politik über eine bessere Prävention und gesunde Arbeitsbedingungen nachdenken müssen. Wer seine Ansprüche kennt, kann gelassener mit einer Krankmeldung umgehen und sachlich mit Vorgesetzten sprechen.