(ots) - Bereits vor einem Jahr nahm die Bundesregierung aus
Union und FDP für viele überraschend den Vorbehalt Deutschlands zur
UN-Kinderrechtskonvention zurück. Sich daraus eigentlich zwingend
ergebende Gesetzesänderungen folgten aber nicht. So symbolisch die
Rücknahme der Erklärung war, die darauf hinauslief, dass in
Deutschland Flüchtlingskinder schlechter behandelt werden als andere,
so unverbindlich sind die Folgen geblieben. Dass die Bundesregierung
nach 18 Jahren eine Erklärung zurücknahm, die von Anfang an dem Geist
der Konvention widersprach, war - so stellt es sich nun immer mehr
heraus - eben keine politische Kehrtwende, sondern eine reine
Formalie. Keine Formalie ist es allerdings, wenn deutsche Behörden
weiter Asylanträge von Jugendlichen ablehnen, sie in Abschiebehaft
stecken und in das Land zurückschicken, aus dem sie geflohen sind. Es
sei das Recht der Betroffenen, für ihr Bleiberecht zu streiten, heißt
es - das Recht von unter 18-Jährigen, die eben der UN-Konvention
zufolge noch als Kinder gelten, der deutschen Sprache kaum mächtig,
unerfahren mit den Schikanen deutscher Behörden? Das Argument,
Kindern werde hier immerhin das Recht von Erwachsenen eingeräumt, ist
infam. Denn dies ist kein Recht, sondern eine Zumutung für die
Betroffenen. So umgeht die Regierung notwendige Änderungen im
Asylverfahren und Bleiberecht.
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