PresseKat - "Gefällt mir"-Schaltfläche ist nicht wettbewerbswidrig

"Gefällt mir"-Schaltfläche ist nicht wettbewerbswidrig

ID: 405467

Nach dem Landgericht Berlin hat nun auch das nächsthöhere Kammergericht Berlin entschieden, dass sich Onlinehändler bei der Verwendung von Facebook-Plug-Ins auf ihren Webseiten nicht automatisch wettbewerbswidrig verhalten. Das Kammergericht hat sich damit der Rechtsauffassung des Händlerbund e.V. angeschlossen.

(firmenpresse) - Leipzig - Ausgelöst durch den Streitfall eines Händlerbund-Mitgliedes, dem durch die Einbindung des "Gefällt mir"-Button auf seiner Webseite unlauterer Wettbewerb durch die Konkurrenz vorgeworfen wurde, bestätigt nun auch der Beschluss (http://www.haendlerbund.de/presse/KGBerlinBeschluss.pdf) (Az: 5 W 88/11) des Kammergerichts Berlin die Auffassung des Händlerbund e.V. Händler, die das Social-Media-Plug-In auf ihrer Webseite ohne zusätzlichen Hinweis auf die Nutzerdatenübermittlung verwenden, verstoßen zwar gegebenenfalls gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, handeln aber nicht wettbewerbswidrig.

Nach Beschluss (http://www.haendlerbund.de/presse/KGBerlinBeschluss.pdf) des Kammergerichts erfolgt durch die Einbindung des Plug-In keine unlautere Beeinflussung des Marktverhaltens, d.h. insbesondere des Angebotes und der Nachfrage von Waren und dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen.

Facebook-Mitglieder erhalten zwar nach Auswertung der übermittelten Daten - wie gewünscht - individuell auf sie zugeschnittene Werbung. Diese Werbung sucht jedoch allein Facebook und nicht der Händler aus. Allein durch den Vorgang der Erhebung und Weiterleitung von Nutzerdaten an Facebook werde der Händler noch nicht im wettbewerbsrechtlichen Sinne unmittelbar am Markt tätig.

"An den datenschutzrechtlichen Aufklärungspflichten der Onlinehändler ändert diese Entscheidung nichts" , betont Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbund e. V. "Ganz im Gegenteil: Um weiteren meist unberechtigten Abmahnungen vorzubeugen ist es für Onlinehändler unerlässlich, bei der Verwendung von Facebook-Plug-Ins ihre Nutzer mittels Datenschutzerklärung über die Erhebung von Kundendaten durch Facebook zu informieren."



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Händlerbund mit Sitz in Leipzig ist mit über 7000 geprüften Online-Shops der größte Online-Handelsverband Deutschlands und einer der führenden Anbieter von Rechtstexten im Internet. Seit seiner Gründung im Jahr 2008 kann der Verband heute mehr als 4500 im e-Commerce engagierte Unternehmer zu seinen Mitgliedern zählen. Neben der Förderung des Erfahrungsaustauschs und Vernetzung garantiert der Händlerbund mit seinen verschiedenen Mitgliedschaftspaketen einen umfassenden Rechtsschutz für Online-Shop, Plattform- und Website-Betreiber durch spezialisierte Volljuristen.



PresseKontakt / Agentur:

Händlerbund e.V.
Patricia Bethge
Essener Strasse 39
04357 Leipzig
patricia.bethge(at)haendlerbund.de
03419265900
http://haendlerbund.de



drucken  als PDF  an Freund senden  BullGuard Mobile Security jetzt im Android Market Webinar Datenmanagement bei CRM-Kampagnen am 19. Mai 2011
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.05.2011 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 405467
Anzahl Zeichen: 2085

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Patricia Bethge
Stadt:

Leipzig


Telefon: 03419265900

Kategorie:

New Media & Software


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Gefällt mir"-Schaltfläche ist nicht wettbewerbswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Händlerbund e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Händlerbund e.V.