Mitteldeutsche Zeitung: zur Sicherungsverwahrung
(ots) - Anders als die Strafe, durch die der Täter für ein
Verbrechen büßt, bestraft die Sicherungsverwahrung den Täter nicht
für ein früheres Verbrechen, sondern soll ihn an der Begehung
künftiger Verbrechen hindern. Sie fragt also nicht nach der Schuld
des Verbrechers, sondern nach der Möglichkeit, die Gefahr, die von
ihm ausgeht, durch Behandlung und Therapie zu minimieren. Eine
Sicherungsverwahrung aber, die den Verwahrten nicht therapiert,
sondern nur wegsperrt, ist staatliche Freiheitsberaubung. In einem
Wort: Die icherungsverwahrung in Deutschland ist verfassungswidrig.
Dieses Wort hat gestern endlich der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts gesprochen.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.05.2011 - 19:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 399235
Anzahl Zeichen: 874
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Der Skandal um illegal eingelagerte und hochgiftige
Filterstäube in der Grube in Teutschenthal (Saalekreis) weitet sich
aus. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung
(Montag-Ausgabe). Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (CDU ...
Der neue Betreiber der drei Kasinos in Magdeburg,
Halle und Wernigerode, die isrealisch-zypriotische Sybil Group, hat
finanzielle Schwierigkeiten. Das berichtet die in Halle erscheinende
Mitteldeutsche Zeitung (Montag-Ausgabe). Neun Monate nach de ...
Die 3500 niedergelassenen Ärzte und
Psychotherapeuten Sachsen-Anhalts können 2011 mit deutlich höheren
Honoraren rechnen. Aus dem 500-Millionen-Euro-Topf, den der
Erweiterte Bewertungsausschuss von Ärzten und Krankenkassen
beschlossen hat, fl ...