(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt 
der Bundesregierung, die Prüfung des Fakultativprotokolls zum 
UN-Sozialpakt auf Ressortebene abzuschließen und das Protokoll zu 
ratifizieren. "Die Regierung sollte das Fakultativprotokoll zum 
UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren, um Deutschlands bisheriger 
Rolle als Fürsprecher der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen 
Rechte auf internationaler Ebene gerecht zu werden", erklärte Beate 
Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, 
anlässlich der bevorstehenden Anhörung zum 5. deutschen 
Staatenbericht zum UN-Sozialpakt am 6. Mai in Genf. Mit der 
Ratifikation des Fakultativprotokolls könne Deutschland erneut einen 
bedeutenden Beitrag leisten, um alle Menschenrechte in ihrer 
Unteilbarkeit und Gleichwertigkeit im nationalen wie im 
internationalen Bereich zu stärken, so Rudolf weiter.
   Claudia Mahler, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts, 
betont in ihrem heute veröffentlichten "aktuell" zum 
Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt, Deutschland habe die 
Entstehung des Fakultativprotokolls positiv vorangetrieben. Daher sei
es unverständlich, dass die Bundesregierung nun mit der Ratifikation 
zögere. "Durch eine Ratifikation des Protokolls kann Deutschland die 
Ernsthaftigkeit seines Engagements unter Beweis stellen." Das Risiko,
sich einem Individualbeschwerdeverfahren stellen zu müssen, wie es 
das Fakultativprotokoll vorsehe, sei deutlich geringer, als durch 
weiteres Zögern international an Ansehen zu verlieren.
   Deutschland ist seit 1973 Vertragsstaat des UN-Sozialpaktes (Pakt 
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) und alle 
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, beispielsweise das
Recht auf Bildung und das Recht auf soziale Absicherung, sind bereits
in Deutschland geltende Rechte. Seit dem 24. September 2009 ist die 
Zeichnung und Ratifikation des Fakultativprotokolls möglich. Das 
Protokoll sieht unter anderem die Möglichkeit zur 
Individualbeschwerde beim Ausschuss des UN-Sozialpaktes vor. 
Deutschland hatte bereits Ende 2008 begonnen, die erforderlichen 
gesetzlichen Anpassungen durch die zuständigen Ressorts zu prüfen. 
Die Diskussionspunkte zur Prüfung der Ratifikation sind im "aktuell 
02/2011" von Claudia Mahler dargelegt.
aktuell 02/2011: Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt 
http://ots.de/lQDiv
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 25 93 59 14 Mobil (0160) 96 65 00 83
hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de