PresseKat - Gewerberaummietrecht: Keine Mietminderung bei zu hoher Sonneneinstrahlung in ein Altbaubüro

Gewerberaummietrecht: Keine Mietminderung bei zu hoher Sonneneinstrahlung in ein Altbaubüro

ID: 396842

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck

(firmenpresse) - Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil (OLG Karlruhe, Urteil vom 17.12.2009, Az. 9 O 42/09) entschieden, dass bei einem Altbau (hier Baujahr 1920) keine Verpflichtung des Vermieters besteht, in den Räumen zu gewährleisten, dass bestimmte Höchsttemperaturen nicht überschritten werden. Zumindest kurzfristige und geringe Überschreitungen der in der Arbeitsstättenverordnung festgelegten Temperaturen stellen noch keinen Mangel der Mietsache dar. Der Mieter darf deswegen dann auch nicht die Miete mindern.

Diese Entscheidung weicht von den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte ab. Danach können hohe Temperaturen in Büroräumen durchaus einen Mietmangel (und damit eine Mietminderung) – jedenfalls für den Zeitraum der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit - begründen.

Anderes gilt sowieso, wenn im Mietvertrag bestimmte Temperaturobergrenzen ausdrücklich zugesichert werden.

Tipp Mieter: Die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Mieters. Wer Ansprüche wegen zu hoher Temperaturen in Mieträumen geltend machen will, muss über einen längeren Zeitraum ein sorgfältiges Protokoll über die jeweils zu bestimmten Zeiten erreichten Temperaturen führen. Messen Sie in allen Räumen zu verschiedenen Tageszeiten in der Mitte des Raumes ca. 1,5 m über dem Boden die Raumtemperatur.

Tipp Vermieter: Dem Vermieter von Immobilien, die sich im Sommer sehr stark aufheizen, ist zu empfehlen, auf diese Eigenschaft im Mietvertrag hinzuweisen. Der Mieter hat es dann mit der rechtlichen Durchsetzung von Mängelbeseitigungs- bzw. Mietminderungsansprüchen noch schwerer.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)




Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin(at)recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

Vermieten Sie Häuser oder Wohnungen? Haben Sie schon mal Ärger mit Mietern gehabt? Gibt es Probleme mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft? Speziell für solche Fälle bieten wir Ihnen einen besonderen Service.

•Beratungsservice
Wir beraten Vermieter und Verwalter in allen Fragen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Nachbarrechts etc.
•Bonitätsauskünfte
Wir holen für Sie Bonitätsauskünfte über Ihre Mietinteressenten ein, bevor Sie die Mietverträge abschließen.
•Mietverträge
Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsentwicklung entwerfen wir rechtssichere Mietverträge und bereiten diese unterschriftsreif vor. Ferner prüfen wir Ihre laufenden Verträge.
•Zahlungskontrolle
Auf Wunsch überwachen wir taggenau die Zahlungen Ihrer Mieten, Betriebskosten und Kautionen und kümmern uns um die Beitreibung.
•Mietinkasso
Wenn ein Mieter seine Miete, die Betriebskosten oder die Kaution nicht pünktlich zahlt, übernehmen wir unverzüglich und konsequent die telefonische und schriftliche Beitreibung.
•Gerichtsverfahren
Wir vertreten Vermieter und Verwalter in Gerichtsverfahren in ganz Deutschland und darüber hinaus.


Für den Einen Lebensmittelpunkt und notwendiges Dach über dem Kopf, für den Anderen Investitions- und Renditeobjekt: Das „Wohnen zur Miete“ ist durch ein Spannungsverhältnis gekennzeichnet, aus dem sich schwierige rechtliche Auseinandersetzungen entwickeln können. Dies nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht immer leicht erkennen lässt, was Recht ist.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei

der Prüfung und rechtssicheren Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge,
der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen des Vermieters,
der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters,
Mieterhöhungsverfahren,
Kündigungen des Mietverhältnisses,
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
der Optimierung geschäftlicher Abläufe zur Vermeidung juristischer Fallstricke.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.

Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.

Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.

Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.



Leseranfragen:

Bredereck Willkomm
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Tel.: (030) 4000 4999
Ansprechpartner: Herr Kempchen



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck Willkomm
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Tel.: (030) 4000 4999
Ansprechpartner: Herr Kempchen



drucken  als PDF  an Freund senden  Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung durch den Vermieter im Gewerberaummietrecht Fundus Fonds 28: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann gewinnt für geschädigte Anleger weitere Urteile
Bereitgestellt von Benutzer: Bredereck
Datum: 02.05.2011 - 11:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 396842
Anzahl Zeichen: 4759

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.05.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gewerberaummietrecht: Keine Mietminderung bei zu hoher Sonneneinstrahlung in ein Altbaubüro"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm